170 4. Kapitel - Die Entwickelung dcrLeipziger Büchermcssc bis zum 30jähr. Kriege.
sächsisch privilegiert seien, von den Ausländischen nngeschcut nachgedrucktwürden, führen sie nämlich an: „Bibeln, Postiln, Tischreden, TestamentLutheri , ?0rmu1a Lonemäi^s, ?rou>i>tu^riuin exem^lorum, auch?ni1ii>pi Bücher, vndt dergleichen." Auch Gruppeubach suchte um Privilegüber etliche theologische Bücher nach. Und dabei wies Henning Großespeziell darauf hin, daß er selbst bereits im Besitze eines Privilegiumsauf den Druck der lateinischen Bibel sei, für die Gruppcnbach — viel-leicht war es die Osiandcrschc Ausgabe oder die Übersetzung von Trcmelliusund Beza — um ein solches nachsuche. Die Wurzel des Widerstandswar also zweifellos die, daß die Leipziger Buchhändler die Versuche vonSpieß und Gruppcnbach als Einbruch in ihre territoriale Einfriedigung,als eine unmittelbare Beeinträchtigung des landesherrlichen Gcwerbe-schutzcs im eigentlichen Sinne betrachteten, gleichviel hier, welche Über-treibungen sich in der Ausfassung dieses Gewcrbcschutzcs zeigten. Umso schärfer sind die Punkte hervorzuheben, auf die es hier ankommt.Das ist erstens der, daß dieser Vorstoß gegen Leipzig , und zuerstdamals gemacht wurde; das zeigt klar, welche Bedeutung die LeipzigerMesse für den Vertrieb, selbst süddeutschen Verlags, gewonnen hatte.Zweitens ist zu beachten, daß, mag die Wurzel des Widerstands auchdas genannte spezielle Verhältnis sein, die bei dieser Gelegenheit ent-wickelten Ansichten sich doch zu einer völligen Allgemeinheit ausweiten.Schon das Gutachten der „Buchfhürer" erklärt, daß die von Gruppen-bach geltend gemachte Begründung, er habe „den ^utuoiidus vndt sonder-lich Herrn NoM Pflachcrn vor dessen arbeit 500 fl geben" — eineHonorarhöhe, von der es schwer ist anzunehmen, daß dabei keine Über-treibung obgewaltet habe — die Bewilligung des Gesuchs durchaus nichtrechtfertigen könne. Das Gutachten der Buchdrucker gleicht dem derBuchhändler, nur daß es sich noch ängstlicher gibt; es heißt darin, daß,wenn dergleichen Privilegien erteilt würden, die ausländischen Buchdruckerbald alle Ort und Ende durchstreichen und alle berufenen Skribentenund Autores mit hohem Gcldc an sich bringen würden, sodaß endlichwenig rechtschaffene gute Bücher und Werk forthin in sächsischen Landenmehr zu drucken sein würden. — Steht auch an dem einen Ende derGedanke berechtigten Schutzes des inländischen Gewerbes, so bildet dochdie durch besondere geistige und finanzielle Aufwendungen offensichtlichzum Original gestempelte Ausgabe die Brücke zur Ablehnung jeglichen