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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Leipziger Meßprivileg.

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territorialen Privilcgschutzcs Exterritorialer überhaupt. Das Bewußtseineiner auch in dieser Hinsicht notwendigen Parallclstcllung der Leipzigerzur Frankfurter Messe verrät sich nach keinerlei Richtung; es fehlt voll-ständig. Universität und Rat schlössen sich in ihrem Bericht vom12. März 1600 der Ansicht der beiden Gutachten an: der Bericht er-klärte eine Bewilligung des Gesuchs für einen zu höchstem nachteiligenSchaden kursächsischcr Lande und Untcrthanen gereichenden Abbruch undStopfung ihrer Bewerbe und Nahrung.

Bei einer solchen Stellung der Behörden ist eS indessen nicht ver-blieben. Im Gegenteil. Einmal, negativ, wurde das Gencrcilprivileg,dessen Aufhebung schon im Jahre 1594 verfügt worden war, ohne daßdoch damit der nötige Ernst gemacht wurde ^, im Jahre 1616 endgültigabgeschafft: dadurch verkleinerten sich die Rcibungsflächcn der Privilegienund verringerte sich der die Freiheit gewerblicher Bewegung und littcrarischcrBedürfnisse beeinträchtigende Spielraum. Zweitens, positiv, kam diekursächsischc Privilegierung der Exterritorialen rasch in Aufnahme. ImJahre 1616 gingen die fünfzehn Leipziger Buchhändler abermals ausführ-lich auf die Nachdrucks- und Privilegverhältnisse ein, und hier beschwertensie sich aufs bitterste darüber, daß die nichtsächsischcn Buchführer mitsächsischen Privilegien begnadigt würden:womit wier gleichsam aufsbcydcn seilten (d. h. durch das kaiserliche Privileg außerhalb, durch daskursächsischc innerhalb Sachsens) von Ihnen gesangen scindt, denn wor-über von Ihr Ehurf. Gn. wir gnedigst privilegiret, scheuen sie solchexrivilsoia, ausser derselben territorio nicht nachzudrücken: Waß Ihnenaber in Ihr Churf. Gn. Landen abgehen magk, werden wir höchst ge-dachter Privilegien halber von Ihnen geschähet, wie sie nur wollen."Sie erinnerten daran, daß vor dieser Zeit, wann gleich Kaiserliche Majestätaußerhalb des Reichs gesessenen Buchhändlern Privilcgia erteilet, jene siedoch wider des Reichs Untcrthanen nicht gebrauchen dürften, sodaßFcycrabend und die Wcchclischcn zu Frankfurt a. M. fast alle vornehmstenJuristcnbüchcr den Spaniern, Italienern und Franzosen nachdruckten.

Wie einerseits die exterritorialen Originalverlegcr wünschen mußten,sich durch kursächsische Privilegierung gegen Nachdruck und Nachdrucks-vertrieb Nachdruck im Sinuc sowohl au sich nicht unrechtmäßigergewerblicher Konkurrenz, als unrechtmäßiger Aneignung fremden Eigen-tums auf der Leipziger Messe zu sichern, und andrerseits die exterri-