172 4.Kapitel: Die EntwickelungderLcipzigerBüchermessebiszuin3vjähr. Kriege.
torialcn Nachdruckcr, ihre Nachdrucke hierher zu bringen: so sahen um-gekehrt die Leipziger einerseits in jener Privilegierung eine Gefährdungihrer territorialen Freiheiten und besaßen sie andrerseits in der LeipzigerMesse das beste Mittel, dem interterritorialen Nachdruck entgegenzutreten.Diesen Schutz gewährte Kursachsen, ganz gleichgültig, um welcherlei ArtNachdruck es sich handelte, fremden uud eigenen Untcrthanen lediglich aufGrund kursächsischcr Privilegien. Der Grund ist ein doppelter: er isteinmal fiskalischer, das andere mal rcchtspraktischer Natur. Der Tonliegt einmal auf dem Worte: Privilegien. Kursachsen gewährte diesenSchutz nur privilegierten, nicht uuvrivilcgicrtcn Büchern. Er liegt aberauch auf dem Worte: kursächsisch, beginnt gerade gegen Ende des bis zumBeginn des Dreißigjährigen Kriegs sich erstreckenden Zeitraums daraufgelegt zu werden. In den drei ersten Lustren des 17. Jahrhunderts be-gegnen Insinuationen kaiserlicher Privilegien in Leipzig von Leipziger ,Magdeburger, Stettiner, Jenaer Verlegern. Aber schon in den Vöge-linschen Prozessen, Ende 16. Jahrhunderts, läßt sich beobachten, wiezweifelhaft die Bedeutung kaiserlicher Privilegien für den Rechtsschutz inKursachscn war; und die Insinuation des kaiserlichen Privilegs von Tob.Steinmann aus Jena im Jahre 1615 ist die letzte nachweisbare In-sinuation eines kaiserlichen Privilegs in Leipzig .
Im Jahre 1627 blieb dann sogar ein ausdrückliches und besonderesGesuch des kaiserlichen Bücherkommissars in Frankfurt um Insinuationeines kaiserlichen Privilegs in Leipzig unbeachtet.
Die sächsischen Meßprivilcgien wurden, wie die kaiserlichen, durchwegSpczialprivitcgicn, die Taxe war aber in Dresden insofern günstigerals in Wien, als in Dresden auch mehrere Bücher in einer Aus-fertigung privilegiert wurden, während kaiserliche Privilegien immer nureinem Buche galten. In der Form unterscheiden sie sich von denkaiserlichen dadurch, daß diese bis ins 18. Jahrhundert lateinisch abgefaßtsind und ein schon im Anfang des 17. Jahrhunderts zu ihrer Bedeutungim Mißverhältnis stehendes, aus den Zeiten des 16. Jahrhunderts bei-behaltenes mouumentales Gepräge tragen, während die sächsischen vonAnfang an deutsch und einfacher abgefaßt sind. Geschichtlich bemerkens-werter ist ein anderer Unterschied: der, daß eine stehende Formel derkursächsischen Privilegien die Bedingung enthält, die privilegierten Bücherfleißig zu korrigieren, aufs zierlichste zu drucken und gut weiß Papier