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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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174 4. Kapitel: Die Entwickelung derLeipzigerBücherniesse bis zum 3vjähr. Kriege.

lieferung aller hinterstclligcn Pflichtexemplare seit dein Jahre 1591; JohannGeorg 1. (16111656) verlangte ein Jahr nach seinem Regierungs-antritt endliche schleunige Renovation innerhalb sächsischer Frist, widrigen-falls die Privilegien kassiert und auf andere übertragen werden sollten;im Jahre 1615 griff das ^bcrkonsistorium in einen Spezialfall un-mittelbar ein. Im Jahre 1616 (5. März) machten die Leipziger Buch-händler ihren gequälten Herzen in einer umfänglichen, vom 5. März1616 datierten und mit fünfzehn Namen unterzeichneten Eingabe Luft,in der sie alles, was sich nur irgend beibringen ließ, beibrachten, umdas Petitum: daß ihnen erstens die Anzahl der Excmplaricn für den erstenDruck gelindert und zweitens die Exemplare für die andern Editionenganz erlassen werden möchten, zu unterstützen: den interterritorialen Nach-druck, die Nutzlosigkeit der sächsischen Privilegien dagegen, die Schädlichekeit und Ungerechtigkeit der kursächsischcn Privilegierung Exterritorialer;die steigenden Ansprüche der Autoren, die Steigerung der Herstellungs-kosten; die schwere Bcrtäuflichkcit der meisten, besonders großen und kost-baren Werke, namentlich bei der starken Büchcrproduktion und dein da-durch veranlaßtcn Stichhandcl, die Ungewisse Kundcnzahlung, die sächsischenCensurvcrhältnissc, die im Unterschied zur allgemein herrschenden Ge-wohnheit auch von den Buchhändlern erhobene Abgabe auf Papiercin-und -ausfuhr; die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, die Bücherpreisc demalthergebrachtengewissen Tax" gegenüber zu erhöhen.

Der Erfolg der Eingabe war ein äußerst geringer. Beide Gesuchewurden abgeschlagen. Nur soviel wurde zugestanden, daß künftig vonneuen Auflagen nur neun Exemplare gegeben wurden; dazu wurde ver-sichert, daß man sich auch, da ihnen jemand zu schaden nachdrucken oderkursächsischcn Privilegien zuwider im Lande verhandeln würde, auf ihrunterthänigstes Anhalten mit gebührlicher Hüls und Anordnung zu be-zeigen wissen werde. Besondere Beachtung verdient aber der Passus:So von vns icmant vntcr den außlcndern, vbcr ein oder mehr Buchbcfrcyhung bitten wirbt, anderer gestalt Ihne solche nicht zuerthcilen,Er verbinde sich dann, daß er keine von uns i'iivilsAiitk Schrifft nach-drucken wolle." Nicht, als wenn den Worten die That gefolgt wäre.Aber der Satz enthielt die richtige, genau gefaßte Antwort auf die, derÜberspannung eines gänzlichen Ausschlusses der Ausländer von der säch-sischen Privilegierung überhaupt entkleidete und den wirklichen Verhält-