236 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassischen Litteraturzeitalter.
Mcssc meiden. Er schlug deshalb vor, daß zwar mit Einforderung derdem Meßkatalog einverleibten unprivilcgicrtcn Bücher „continuirt, auchderen Lieferung ernstlich gesonnen" werden solle, mit „Zwang undLxsentions Mitteln" aber mindestens in gegenwärtigen schlimmenKricgszeiten, in denen Frankfurt von auswärtigen Buchhändlern immerdürftiger besucht werde, bis auf bessere Zeiten zurückzuhalten. Nochdeutlicher schlägt dieselbe Richtung der Vorschlag Hohfcldts vom 30. Sep-tember 1710 ein. „Vaß aber die vnxrivzlssirtc betrifft, so finden Wirkeinen Weeg, Wie dermahlcn ohne nachtheil des hicßigen Buchhandels,welcher ohne dem iu mercklichcn abgang gekommen, hcrcntgcgcn yc längerye mehr sich nacher Leipzig zihet, so genav Vndt streng darauff gehalten,Vndt gegen die rnorosos via executing könne Verfahren werden, sondernWill Vnßcrn allcruntcrth. dafürhaltens nothig seyn, daß biß zu beßernZeitten in ettVaß nachgesehen, indcßen aber doch mit glimpf bey einenoder anderen, Wo eS sich füglich thun laßet, Vndt sine strsxiw re^lissxöeutionis geschehen kan, auff die lifferuug gedrungen werde." Mitandern Worten also: von den Dummen sollten die Exemplare eingezogenwerden, wer sich aber nicht ducken wollte, den sollte man laufen lassen.Ein Punkt, der die deutschen Buchhändler noch besonders ausbrachte,war der, daß die Holländer auf Jntercession ihres Wiener Gesandtenvon der Abgabe der Pflichtexemplare von nnprivilcgicrten Büchern befreitwurden. Im Jahre 1715 kamen die Deutschen deshalb beim Büchcr-kommissariat um „kräftigste Manutcncnz" der kaiserlichen Privilegienein, und die Kommission gab die Beschwerde mit der Bemerkung „zureiflicher Überlegung" nach Wien , daß nicht ändernden Falles der völligeRnin des Frankfurter Buchhandels zu befürchte»? stehe.
Wir dürfen uns die Zahl der Privilegien, die der Beherrscher desheil. röm. Reichs deutscher Nation ausstellte, durchaus nicht zu großvorstellen. In den Frühjahrsmessen der Jahre 1743 und 1744 sind36 und 32 kaiserliche Privilegien (für 16 und 28 Buchhändler) iusiuuiertworden; wovon übrigens, um das gleich hier zu bemerken, auf denNorden nur 10 und 4 Privilegien (von 7 und 4 Buchhändlern) kamen.Die Anzahl der privilegierten Bücher, von denen Pflichtexemplare abge-liefert wurdeu, waren in den ersten vier Jahrzehnten des Jahrhundertsjedenfalls viel geringer, uud mit dem zweiten Jahrzehnt sinkt ihre Zahlsowie die der unprivilegiertcn Pflichtexemplare sichtlich herab. Wurden