Prüuumcratiousuuwcscu. Konkurrenz auswärtiger Reisebuchhändler. -j-O?
angekündigte Werk könne gewisser Umstände halber nicht erscheinen unddie Pränumcranten mit andern, für sie wertlosen Büchern abfand. Inden dreißiger Jahren wurde behauptet, auf eine solide Pränumcrations-untcrnehmung kämen zehn unsolide, und gelehrte Zeitschrifteu brachteuauch auf dieses Unwesen grimmige Persiflage:?.^
Durch alle diese Klagen zieht sich der Hinweis auf das Korps derUnzünftigcn, der Pfuscher, Störcr und Astcrbnchhändler. Die Beschwerdenüber die gewerberechtlichen Übergriffe der Buchbinder, die aufdringlicheKonkurrenz der Hausierer, die Nichtrespektierung des Bannfriedcns derZeit außerhalb der freien Märkte u. dcrgl. sind uns ebenso bekanntwie der Widerstand gegen jede Vermehrung der bestehenden Handlungen.Mit welcher Zähigkeit und Erbitterung, die sogar ms zu Handgreiflich-keiten ging, wurden damals solche Konkurrcnzstrcitigkcitcu zwischen denBuchhändlern geführt, zu welchem Umfange wußten aber auch fremdeKonkurrenten, die Unternehmungslust mit Betriebsamkeit und der nötigenHartnäckigkeit und Dickfettigkeit verbanden, einen mit seinen Stationenüber ganze Länder verbreiteten Wander- und Rciscbuchhandcl auszubauen!Im Jahre 1715 beschwerten sich die Frankfurter Buchhändler gegen denJenaer Buchführer Andreas Friedrich Böttichcr, weil er Bücher nichtnur außerhalb der Messen verkaufte, sondern auch anderwärts versandteund besonders sich unterstand, wie es in der Eingabe heißt- „etlicheKerls Zu halten, welche die gnntzc (legend umbher durchziehen unddurchstreichen und seine Bücher aller Orten dahcrumb feylzutragcu undzu bieten, und so einige verlanget werden, welche Sic etwa in dieserihrer Gänglcr- und Landstrcicherey nicht bcy sich haben, von hier außdes Böttichcrs beständig hier in des Hrn. Korbmachers Bchaußung,ailwoh diese Pursche nebst dem Böttichcr logircn, habenden Bücher-Nl>Za/in abhohlcn." Dcr Rat ließ ein Verbot an ihn ergehen, außerder Messe Handel zu treiben, Böttichcr aber versuchte nun scincr „be-kannten Arglistigkeit nach" das Bürgerrecht zu erwerben. Sofort kamendie Frankfurter dagegen cin. Sie selbst führten ihren Handel „alsehrliche Leute in guter Ordnung und niemand zum Schaden" und be-dienten sich keines „vcrbottcnen Uutcrschlciss". Aber ein solcher „Land-streicher"! Ein Mensch, dcr „mit seinen Purschen aller Orthen, alsein Marketender und Gängler herumb wanderte", allerhand „?rae-tuinkn und Nänckc" gebrauchte und „Haudel und Wandel wwlitsr