Die Nicht- und Auchbuchhiindlcr,
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lischc Magcntropscn, fcinen Kanaster Tabak und französische Bücher nn.Eine Straßbnrger Verordnung vom Jahre 1753 verbot den Buchhandelden „vielen Kaufleutcn und andern Privatpersonen", die Bücher direktmit Umgehung der Buchhändler verschrieben und damit handelten.„Andere Privatpersonen": es waren besonders auch die Gelehrten selbst,die im Nebenamt dem Buchhandel Konkurrenz machten. Nicht nur derBüchcrhändlcr, auch der Büchcrschrciber wußte das praktische Mittel derPränumeration zu schätzen und anzuwenden. Selbstverlag und Selbst-vcrtricb: wie bcgucm ließ er sich mit seiner Hilfe praktizieren! Ge-lehrte waren bereitwillige Sammler; man bezog direkt vom Autor oderdurch die freundschaftlichen Sammler.^" Wir hören gelegentlich vonPräccptorcn, die ihre litterarischen oder musikalischen Werke selber ver-kauften und, so schrieben die Speiercr Buchbinder 1725^, diese „zumSpott vor der Kirchcnthür fehl halten". Mehr als das; nicht nur,daß Geistliche von der Kanzel aus ihre Vcrkaufslagcr religiöser Buch-bindcrlitteratur ankündigten^": Schuldircktoren ^ ^nd Landpfarrer ^verschrieben von auswärts Bücher und handelten damit, besorgten siemich auf Bestellung. Solche Dinge waren eben freilich nicht andersmöglich als dadurch, daß der Buchhandel selbst die Hand dazu bot:das that so mancher recht reguläre Verleger; es war ein letzter Restdes wcitnuSgcspanntcn direkten Vertriebs alter Zeit. Weite Streckenmit keinen, mit wenigen oder schlecht assortierten und bczugsfähigcnBuchhandlungen gab es ja auch jetzt noch genug; da schuf sich dennder Buchhäudler für seinen Verlag, wohl auch für Sortiment, gerneine Art nichtbuchhändlcrischer Agenturen. Er verletzte aber auch damitleicht die berechtigten Interessen und Forderungen einzelner auswärtigerKollegen und des ganzen Standes als solchen; wir finden um dieMitte des 18. Jahrhunderts buchhändlcrischc Kataloge, die in ihrenVorreden ausdrücklich darüber Beschwerde führen.^ Ein anderes wares freilich, wenn um dieselbe Zeit ein Königsbcrger Buchhändler darüberklagte, daß „mehrere im Büchcrvcrschrcibcn ihre Vorthcilc gcsuchet, undsich seiuer Handlung nicht eher, als gemeiniglich nur zur Noth be-dienet"^; es ist wie eine erste Hindeutung auf den später austretendenAnspruch des Sortimcntshandels, daß der Verleger im unmittelbarenInteresse des Sortiments — damit im mittelbaren seiner selbst — mitdem Publikum nicht direkt verkehren dürfe.
Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. -7