Borbcrcitung cincs künftigen Nachdruckszeitaltcrs.
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zu sehn, nicht ohne Grund geklagct, inaßen hiesige und andere Buch-händler dieses in Leipzig mit Rthlr. 9 bezahlen müßen, da man hin-gegen inskünftigc dieses pro Rthlr. 2 in Frankfurt werde haben können."Ferner hätten sie nicmalen das Absehen gehabt, Klägern hierdurch„einigen Schaden zuzufügen, weniger ein großes Zugewinnen, sondernallein die Ehre Gottes, und des Nechstcn Nutzen, zu unsterblichen Ruhmdes ^.utiwris nowrissirne zu befördern", und sei in der That einSchaden von Klägern „zwar vorgeschützt, aber in Wahrheits Grundbloß simulirt, inaßen er schon längst dasjenige so auf dieses Buch ge-wendet worden, wieder bekommen." An diese Darlegung, die mit demGrundsätze der beiden getrennten Vertriebsgebietc, den Grundsätzen einerlaesw «znoriuis durch den Prcisansatz, des Inoiums? (.'«sslms des Ge-schädigten, des Grundsatzes der Beförderung der Litteratur zum Wohldes Publikums und zum Ruhme des Autors für die gesamte, auf einuucmfhaltsam nahendes eigentliches Nachdruckszcitaltcr zustrebende Rich-tung und dessen künftige Litteratur typisch ist, schloß sich ein ebensoübliches uud bezeichnendes Anerbieten. Es besteht darin, daß die nach-druckende Firma zur „Bezeugung ihrer ckevotion" gegen die intcr-cediercndc königl. dänische Obrigkeit und den die Jntcrcession unterstützendenFrankfurter Rat sich „freiwillig resolviret", in der bevorstehenden Messeden Nachdruck nicht zu verkaufen, und das Anerbieten macht, Klägernseine noch vorhandenen alten Exemplare, wenn sie „sanbcr und zu ver-kauften düchtig" seien, zu einem „billigen, civilcn" Preise abzukaufen,falls er sie nicht selbst „in dem Königreich Dcnncmarck und dem (>hnr.Fürstth. Sachßcn" unterzubringen trachten wolle. Auch hierbei ist, fallsein Privileg nicht ein mehrcres erzwingt, für den süddeutschen Verlegerdas nicht-„sächsische" Gebiet als sein besonderes Absatzgebiet voraus-gesetzt. Und ähnlich umgekehrt. Der Bremer Buchhäudler Phil. Gott-fried Sauermann schrieb'^" im Dezember 1706 an den Buchdrucker^hrstn, Gottlicb Rößlin in Stuttgart : er habe in laufendem Jahrezweimal wegen Hcdingcrö Neuen Testamentes an ihn geschrieben, aberleine Autwort erhalten; dn er indes nnchgchcnds von anderer Seitegehört habe, daß Rößlin keine Exemplaria mehr besitze, auch von Leipzig ,woher solche verschrieben worden, keine zu bekommen gewesen seien, sohabe er es gedruckt. Da Rößlin der Rede nach keine Exemplare mehrhabe und eS anch nicht wieder drucken wolle, fährt der Brief fort, „so