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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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459 <- Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur,

Buchhandels bedeutsamen und für die ganze geschichtliche EntwicklungDeutschlands kennzeichnenden Charakter aber erhielten diese Dinge da-durch, daß die Steigerung der Produktion, der Perlag der aufkeimendenNationallitteratur, die Vermehrung der Firmen, die Entwickclung desNettohandels sich vorwiegend auf Norddeutschlmid konzentrierte, so daß,übertreibend ausgedrückt, Süddeutschland gleichsam zu dem vom nord-deutschen Verlag abhängigen und damit zur Nachdrucksreaktion speziellgereizten Sortiment hcrabgedrückt wurde.

Haben sich diese Dinge in voller Breite erst in der zweiten Hälftedes 18. Jahrhunderts entfaltet, so spielt sich in unserm Zeiträume ihreVorentwickclung mit vollkommner Deutlichkeit ab. Erinnern wir uns,welchen Vorschub die buchhändlcrischeObservanz" dem Nachdruck leistete,und wie daö Privilcgwcscu diesen Vorschub unterstützte und verdoppelte,und nehmen wir hierzu die angedeuteten Bezugscrschwcrungcn: so ergibtsich, daß auch für die Nachdrucksgeschichtc auf dem einen großen undgemeinsamen Meeresspiegel mit dein Wcllcngclräusel seiner überall gleichenlleincrn Strömungen und Gegenströmungen, die fortdauernd erhaltenblieben, sich daneben auf Grnnd der Nebenbuhlerschaft der beiden Meß-privilegicn und der relativen organisatorischen Sonderling des Südwestenszwei nebeneinanderlegende Hauptströmnngskreisc zeigen und mit demWachstum der neuzeitlichen Elemente immer stärker zeigen mußten. Inbuchhüudlcrischcn Schreiben treten alle diese Verhältnisse zuweilen mitgroßer Schärfe und Deutlichkeit hervor. Die Gebrüder Audrcä inFrankfurt a. M. (die sich übrigeus selbst, nebenbei bemerkt, regelmäßig^näiÄS schrieben) sagten^ im Jahre 1707 zur Rechtfertigung einesvon ihnen veranstalteten Nachdrncks von v. LasscniiMoralicn", dieinDänemark " erschienen waren: sie hätten das Werk von neuem auf-gelegtin Kraft der Kayserl. Verordnung, welche einem Jeden Buch-händler erlaube, die auch mit Kayserl. krivils^io heraußgcgcbencn Bücher,alß dann nachzudrucken, wann erstlich das ?iivilk^iuln nicht gebührendinsinnirt, oder aber zweytens die Bücher nicht in der Stadt Frankfurt ,alß der Bücher ohudisputirlicheu 81^>s1-Platz zum Verkaufs gebrachtworden, ohnverhindcrt nachzutrucken". In vorliegendem Falle sei nichteinmal ein kaiserliches Privileg vorhanden; zweitens sei das BuchznmVerkauf in der Statt Frankfurt nicht gebracht" und drittens so teuergehalten worden,daß jedermann ultra äimiäiuin veri ^relii wsäirt