LorM8 LvauAkIieuill. Besorgnis dcS Buchhandels. Kommissar nnd Fioknl. -j.s>7
verbotenen Bücher waren wieder „nur in gensre bcnahmsct"; dieBuchhändler aber waren „ungclchrt und in Theologie, bürgerlichem undStaatsrecht unerfahren". Sie wünschten darum dringend erstens eiueendliche spezifizierte Angabe der verbotenen Schriften, dn sie selbst dieVerantwortung nur für ihre eigenen VcrlagSbüchcr — die sie ja ccn-siercn lassen mnßtcn — übernehmen und im übrigen verbotene Bücherganz unwissend vertreiben könnten (1716).'^ Indessen zeigen, von denVerboten und Konfiskationen antilatholischcr Bücher und besonders Bro-schüren abgesehen, wie sie genau so auch vorher üblich gewesen waren,weder die Wiener noch die Frankfurter Akten der folgenden Jahrzehnteirgendwelche besondere klagen und Beschwerden in Zachen der Censur.Nicht wenig hing dabei auch von der Persönlichkeit des Bücherkommissaroab. Im September 1736 beschwerte sich Varrentrapp über DünwaldtS„?in'tm1itüt und ille-Mss Verfahren", weil er ihm von sich aus denferncrn Vertrieb der Wcrtheimischeu Bibel untersagt hatte. Varrentrapperteilte ihm im Namen der Grafen von Wcrtheim die Antwort.- erhabe sich in diese Sache im geringsten nicht einzumischen, indem erstensüber das Buch schon ans dem Reichstage gehandelt werde, es zweitensgar nicht uuter seiuc Erkennung gehöre, dn cS ein evangelisches undkein katholisches Werk sei, er drittens nicht befugt sei, ohne „LnsemlenMyserl. Lxin'öLscn Befehl" ein Buch nrooria. luiwriwt,« zu verbieten;viertens möge er, wenn er glaube berechtigt zu sein, einige Informationwegen des Buches zu nehmen, sich an die Grafen selbst wenden. Inseinem Schreiben an den Rat bemerkt Varrentrapp, daß DünwaldtsVorgänger sich „niemahlcn angcmaßct, ohne ^rM'ial-Kayserlichcn BefehlBücher zu verbieten", und daß gegen sein Auftreten, aus dem seine„?i'ivat-Absichten und ?g.8Lnm8, welche überhaupt auf den llnin derFrankfurter bereits leider sehr vcrfalleucu Buchhaudluug sich ueigeu,lcichtlich zu ersehen, die sämtl. Buchhändler bcy Kayserl. Maj. sich zubeklagen cntschloßen"; er bat DünwaldtS „allzuhcfftigcm Verfahren einigerMaßen zu begegnen und dadurch deu völligen Umsturtz der Frankfurter Buchhandlung zu verhüten".-^ Das unmittelbare Eingreifen des Fiskalswar selbst in Frankfurt zuweilen von zweifelhaftem Erfolge. Unterm17. November 1719 erhielt der Frankfurter Rat vom kaiserlichen Fiskalzn Wetzlar die Mitteilung, daß, da der Nat gegen die besonders vonInng, den Znnncrschen Konsorten und der Wittib Waltcrin vertriebene