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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Biicherverbreiinnngcli.

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kaiserliche Urteil lVerbrcnnung durch dcn Henker wegen Verletzung dcsDekrets vom 18. Juli 171-5) verlesen. Darauf bcgabcn sich bcidc Bürger-meistervorneu Hill im Römer unter die Thür". Es war Markttag; derPlatz und die Fenster der Häuser waren von Zuschauern erfüllt. FünfTambours und ein voranschrcitcndcr Ncgimcntstambour l mehr waren nichtaufzubringen" gewesen, schlagen um dcn Römcrbcrg den Appell. Darauflaßt der Leutnant um den Scheiterhaufen, an dem der Scharfrichtermit zwei Knechten uud einem Hungen sowie die in ihre roten Mäntelgekleidetengemeinen weltlichen Richter" stehen, von einem Sergeanten,einem Korporal uud zwanzig Musketieren ciucu Kreis schließen. DieTambours marschieren hinein und wirbeln noch dreimal den Appell.Einer der Richter übergibt dem Scharfrichter die <.'«>i'i>m'll, der 'Dbrist-richter und ein Notar mit zwei Zcngcn treten in den Kreis, der Appellwird nochmals exekutiert, der 'Dbristrichter verliest das Urteil, das Feuerwird angezündet, die Pakete werden geöffnet und die Bücher einzelnnacheinander ins Feuer geworfen undzu Staub und Aschen verbrannt".Die Exekution geschah auf Grund eines vom Rcichsfiskal zu Wetzlar vcranlaßtcu kaiserlichen Reskripts an die Bücherkommission. Ein eben-solches war auf Veranlassung des Wiener RcichssiskalS an dcn Herzogzu Gotha ergangcn, und iu Coburg wurden daraufhin am 1. Mürz 1718166 Exemplare durch den Scharfrichter öffentlich verbrannt.'"'^ Auchvon andern Behörden wurde das Mittel der Verbrennung angewandt.In den 1690er Jahren z. B. wurden auf Befehl dcs Kurfürsten vonBrandenburg in Berlin und Halle alle auffiildbarcu Exemplare einesEatcchismus dcr Rcformirten" (1695. 12), 1705 in Berlin diejenigeneiner ailtireforniierten Schrift des Hamburger, Professors Erhard'^,1706 iu Zürich auf Magistratsbcfchl diejenigen desKurtzcn Bcwcw-thums, daß dic Lutherische, Ealviuischc und Zwinglische 'Religion nichtsanders scy als ein von vielen faulen, stinkenden ketzerischen Lappen undLumpen, zusammengeflickter Bettel- oder Regenmantel" verbrannt. Inden österreichischen Landen war die Verbrennung ketzerischer Bücher be-sonders häufig.

Der Eobnrgcr Fall vom Jahre 1718 zeigt, daß dic kaiserliche Stimmein Ecnsnrsachcn selbst in Rorddcutschland gehört wurde, lind dcr Fallwar wcder ein vcrcinzcltcr, noch auf kleinere Gcbictc wie Gotha be-schränkt, uud beides ist kein Wunder. Es waren staatsrechtliche Fragen,