460 Kapitel: Da-^? bibliopolische Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, (Lensur.
politische Interessen dcr Staaten und persönliche ihrer Regenten, umdie eS sich dabei vorzugsweise handelte; mau war dariu teils in dcrbesondern Sache, teils um der allgemeinen Grundsätze der Sicherheitund des Ansehe»? der Staaten und Regenten willen einig. Ja selbsttiursachscn ist uicht nur im 17. Jahrhundert bcsonderu preßpolizcilichcnAnordnungen des Kaisers nachgekommen'-^, sondern hat sich auch inden ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts aus solchen Rücksichtenwiederholt sogar bei Differenzen, die religiöse Litteratur betrafen, nachgicbig gezeigt; wir werden auf solche Fälle weiter unten (S. 477) stoßen.Für die die eigenen Gerechtsame wahrende, dabei aber doch reichlich zu-rückhaltende Stellung süddeutscher evangelischer Staaten in kirchlichenDingen staatsrechtlicher Natur dem Kaiser gegenüber mag Württemberg als Beispiel dienen. Es handelt sich dabei um Lesolüi voeumsntnlöckiviva, inunÄLtkiiorum >Vnrtvmd«r^ieorum und I'rocki'vuinL Vin-ckit.'mru.m »'irtkmi>ei'M!N'um, die, während des Dreißigjährigen Kriegeserschienen, die Säkularisation der württembergischeu geistlichen Güter be-trafen und vom kaiserlichen Hosbuchdrucker Schöuwctter in Wien neu auf-gelegt wurden. Obgleich man in Württemberg die Sache ernst genugnahm und ein systematisches Vorgehen vor sich zn haben glaubte — essollten noch mehr dergleichen Bücher aufgelegt werden und der „päpstlicheKlerus" mit offenbar weitergehenden Absichten dahinterstehen —, so gingman doch damals uicht selbständig dagegen vor, weil die „rsli^iuii^ Oiti'e-renken angefangen, in einen besondern motum Zu kommen, und mandicßeits selbige uicht vermehren wollen". Ein Gehcimratsgntachteusprach zwar mit Betouung aus, der Herzog habe daö Recht, die Schriftals dem Inütruinento ?ueis >VkLt,i>1mii(!a.k und dem Fricdcns-Erekutions-Rceeß zuwider, zu verbrennen. Serenissimus aber beschloß trotzdem „zubczeugung Ihrer Fürstl. N<»ä6ra,ti»n, auch aus Ursachen der gegen-wärtigen ckslieatcn Religion»- und andern (^onjullvlnrcn" die Sachevorher Imperator: anzuzeigen und bei ihm auf exemplarische Bcstrnfuugdes Autors, Propalators (Schöuwctter hatte das Originalexcmplar ausdein Kurmaiuzischcn Archiv empfangen), Druckers und Buchführcrs sowieInhibition und Konfiskation aller Eremplarc durch die >commissarc inLeipzig und Frankfurt anzutragen, wenn auch mit cxpresser An- undVorbchaltung der Coucremation (1726). Erst als die Documenta,die sehr gesucht worden sein müssen, denn sie wurden für 10 Nthlr.