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England und Deutschland / G. von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
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Finanzjahr 1907/08 sah eine Einnahme von 152,8 Mil-lionen Lstr. vor, die wirklichen Einnahmen beliefen sichauf 156,5 Millionen Lstr., die Ausgaben waren mit152,5 Millionen Lstr. angesetzt, betrugen aber in Wirk-lichkeit nur 151,8 Millionen Lstr., so daß sich ein Mehrvon 4,7 Millionen Lstr. herausstellte. Der Voranschlagfür das Finanzjahr 1908/09 umfaßte Einnahmen von157 770 000 Lstr. und Ausgaben von 152 869 000 Lstr.Der Ueberschutz von 4,9 Millionen Lstr. erlaubte, dieZuckerzölle um mehr als die Hälfte zu ermäßigen, denStempel aus Seeversicherungspapiere herabzusetzen undendlich 1,2 Millionen Lstr. für die Altersversicherung bereit-zustellen. Derselbe Etat nahm serner eine Schuldentilgungin Höhe von 15 Millionen Lstr. in Aussicht. Im Iahre1906 wurden tatsächlich 18 Millionen Lstr. getilgt. KusGrund regelmäßiger Tilgung wird der englische Staat,wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten, am31. März 1909 die Nationalschuld auf denjenigen Betragzurückgeführt haben, den sie im Iahre 1889 einnahm,d. h. aus 697 Millionen Lstr., nachdem sie durch densüdafrikanischen Krieg 1903 auf etwa 771 Millionen Lstr.angewachsen war.

Demgegenüber beruht das finanzielle Elend Deutsch-lands auf mangelhafter Erschließung vorhandener Steuer-quellen eine Folge unfertiger konstitutioneller Zu-stände. Wie dereinst im England der Stuarts, so feilschenin Deutschland Krone und Parlament um die Steuern.In England ist dieser Kampf formell zugunsten des Parla-ments entschieden, ohne daß der persönliche Einfluß desMonarchen die Persönlichkeit vorausgesetzt dabeiNot gelitten hat. Welchen Einfluß aus die Geschicke seinesVolkes übt nicht hinter den wechselnden Ministeriendas stille und zähe Wirken des parlamentarischen Königs!In England ruht die Steuerverweigerung als ein oer-