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Ueber Colonisation / von F. C. Philippson
Entstehung
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des ruhmreichen Krieges ein Idealismus auch in den niederenVolksschichten, welcher seinen Eindruck auf die Sittlichkeit nichtverfehlte. Trotz der später hervortretenden Rohheit und Gewalt-thätigkeit, welche erfahrungsmäfsig jeder längere Krieg im Gefolgehat, trotz des ungemein schädlichen Einflusses, den die gesteigerteGenufssucht und Depravirung der Gründerzeit herbeiführen mufste,haben die Jahre 1868 und 1869 in Preufsen eine ungünstigereStellung im Verhältnisse der Verbrecher zur Einwohnerzahl, alsdie nächstschlechten Jahre 1875 und 1877. Wird die Zahl fämmt-licher in den altpreufsischen Provinzen neu eingeleiteten Unter-suchungen in den Jahren 18681877 gegen einander gehalten,so findet sich in dem Wachsen der Verbrechen und Vergehenmit den beiden Polziffern 136578 und 145 587 nur eine der Be-völkerungsvermehrung proportionale Zunahme. Ja, der neuer-dings so oft wiederholten Klage über die zunehmende Unsittlich-keit gegenüber, läfst sich feststellen, dafs die Zahl der in ebendiesen Provinzen eingeleiteten Untersuchungen wegen Verbrechenund Vergehen gegen die Sittlichkeit von 2902 im Jahre 1868,2945 im Jahre 1869 und 2451 im Jahre 1870 auf 1712 im Jahre1 875, 1969 im Jahre 1876 und 2578 im Jahre 1877 herabsank.Selbst die feststehende Thatsache, dafs die vor den Schwurge-richten von ganz Preufsen verhandelten Verbrechen, namentlichdie gegen die Sittlichkeit, eine ziemlich starke Zunahme zeigen,erweist noch nicht, dafs die Verbrecher, ja nicht einmal, dafs dieschweren Verbrechen numerisch stärker geworden sind. Es istvielmehr wahrscheinlich, dafs diese Erscheinung in dem Zusammen-treffen ungemein vieler Verbrechen in einer Person ihre theil-weise Erklärung findet. So sah Essen im Jahre 1874 vier An-geklagte wegen zusammen 137 Sittlichkeitsverbrechen auf derAnklagebank. Aufserdem aber beseitigte die Strafgesetznovellevon 1875 gerade bei schweren Sittlichkeitsverbrechen das Er-fordernis des Strafantrages seitens des Verletzten. Es dürfteeinleuchtend sein, dafs der hierdurch bewirkte Fortfall jener un-gemein häufigen Fälle, in welchen die Scham oder ein unwürdigerSchacher den Verletzten von der Anzeige abhielt, die Ziffer jenerVerbrechen erheblich steigern mufste. Was die Gesammtzahlder vor die preufsischen Schwurgerichte gelangten Verbrecheranlangt, so kam in den zehn Jahren 1868 bis 1877 durchschnitt-lich jährlich je ein Angeklagter auf 3873 Einwohner der Gesammt-

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