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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Altägyptisches Wirtschaftsleben.

Umwandlung der ägyptischen Volkswirtschaft aus einerNaturalwirtschaft in eine Qeldwirtschaft macht sich fühlbarin der öffentlichen Verwaltung wie in dem Geiste, der dasWirtschaftssystem beherrscht.

Mit dem Eindringen der Geldwirtschaft tritt an dieStelle der feudalen Verwaltung durch Gaufürsten die durchin Geld bezahlte königliche Beamte, und auch das Heerwird auf kapitalistischer Grundlage organisiert. An dieStelle der Heere der feudalen Großen tritt ein Söldnerheerals unbedingt verfügbares Werkzeug in der Hand desKönigs. In Theben herrschte noch ein einheimisches König-tum. Nachdem die Hirtenkönige jahrhundertelang überÄgypten geherrscht hatten, gelingt diesen in Theben herr-schenden Königen die erfolgreiche Erhebung gegen dieFremden; mit deren Vertreibung beginnt das Neue Reich ,von etwa 1700 bis 1200 v. Chr. Damit aber auch eineÄnderung in den inneren Verhältnissen. Der Kampf hatseit der Bildung eines einheitlichen Heeres zu außerordent-licher Erstarkung der königlichen Gewalt geführt. DerFeudaladel des Mittleren Reiches ist in inneren und äußerenKämpfen völlig verschwunden, mit ihm auch sein Groß-grundbesitz. Bei weitem der größte Teil des Landes istkönigliche Domäne geworden und wird durch leibeigeneBauern bestellt. Zu den Erträgen desselben kommen dieeiner regelmäßigen Steuer, die nun vom König erhobenwird. Aus diesen Quellen fließen den Königen große Ein-nahmen zu. Sie setzten die Könige instand, große Heerevon fremden Söldnern zu unterhalten. Von dem Reichtum,der infolge der Kriege der Könige des Neuen Reiches nachÄgypten strömte, können wir uns kaum eine Vorstellungmachen.

Als Folge der Handelsbeziehungen mit den auf kapi-talistischer Grundlage geordneten Volkswirtschaften Asiens ist aber nicht nur die Geldwirtschaft in Ägypten einge-drungen, sondern mit dieser auch eine Änderung in den Be-ziehungen der bis dahin zu einer Wirtschaftseinheit Ge-hörigen zueinander eingetreten. Zur Zeit der Naturalwirt-schaft des Alten Reichs und der feudalen Ordnung des