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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die griechische Wirtschaftsentwicklung.

Ertrage der beiden Geschäfte hat er, der mit nichts ange-fangen hatte, ein Vermögen von 30 Talenten erworben,und seine wohlberechnete Freigebigkeit hatte ihm dasattische Bürgerrecht verschafft. Nachdem er zurückgetretenwar, hat sein Freigelassener Phormion das Geschäft unterder alten Firma weitergeführt, gegen eine Pacht von100 Minen für die Bank und von 60 Minen für die Fabrik.Auch er ist zu großem Wohlstand und zum attischenBürgerrecht gelangt 1 ), ln ähnlicher Weise sind viele imBankgeschäft vom Sklavenstand zu angesehener bürgerlicherStellung emporgestiegen.

Die Entwicklung des Bankwesens hat dann zur Folgegehabt, daß die Geschäftsleute und viele Private, statt ihreGelder zu Haus aufzubewahren, sie bei einer Bank depo-nierten; das hat weiter dazu geführt, daß die Zahlungdurch Anweisung in steigendem Maße an die Stelle derBarzahlung getreten ist 2 ).

Außerdem ist die kapitalistische Entwicklung inGriechenland durch die Finanzverwaltung des Staats mächtiggefördert worden. Die griechischen Staaten haben näm-lich ihre indirekten Auflagen nicht selbst erhoben, sonderndie Erhebung an Meistbietende verpachtet. Ebenso wurdenöffentliche Bauten, Lieferungen und dergleichen an denMindestfordernden vergeben. Um sich an solchen Pach-tungen und Unternehmungen zu beteiligen, waren sehrgroße Summen nötig. Der Unternehmer hatte ein sehrgroßes Personal einzuschulen. Ein Einzelner hätte dasRisiko nicht tragen können, das mit solchen Unter-nehmungen verknüpft war. Daher bildeten sich Gesell-schaften von Kapitalisten, welche diesen Zwecken sichwidmeten 3 ).

Außer diesen mit dem Handel in engem Zusammen-hang stehenden Darlehen finden wir, wie schon aus demüber die Schuldknechtschaft der Bauern Gesagten hervor-

1) Siehe die Rede des Demosthenes für Phormio.

2) Siehe Demosthenes' Rede gegen Timotheus; Be-loch, Griech. Gesch. II, 349352.

3) Siehe Beloch, Griech. Gesch. II, 348.