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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die griechische Wirtschaftsentwicklung.

zulässig, zumal angesichts der auf das Gegenteil hinweisen-den Tatsachen 1 ). Vielmehr scheint der Manufakturbetriebfolgendermaßen organisiert gewesen zu sein 2 ): Bürger oderBeisassen, welche über das nötige Kapital verfügten, kauftendie zu einem Gewerbebetriebe nötigen Roh- und Hilfsstoffe,Werkzeuge und Sklaven, welche in der in Frage kommen-den Art gewerblicher Arbeit geübt waren, und stellten dieseunter die Leitung eines Werkmeisters, der gewöhnlichgleichfalls Sklave war. Es war nicht nötig, daß der Kapi-talist selbst die zur Ausführung der Arbeiten nötigen tech-nischen Kenntnisse hatte; seine Aufgabe war lediglich, dasVerfügungsrecht über die benötigten sachlichen und persön-lichen Produktionselemente zu erlangen, diese einem be-stimmten Produktionszweck zu widmen, und die ange-fertigten Produkte zu verkaufen. Oft zog er es vor, denBetrieb der eingerichteten Fabrik einem Anderen in derWeise zu überlassen, daß dieser die Arbeiten für eigeneRechnung und Gefahr ausführte und dagegen für jedenSklaven, den er übernahm, an den Besitzer eine bestimmteAbgabe zahlte. In anderen Fällen wurden die Arbeiter vonihrem Eigentümer an einen anderen Fabrikanten gegenein bestimmtes Mietgeld überlassen, ohne daß zugleich diesonstigen Einrichtungen der Werkstätte gegeben wordenwären. Selbst einzelne Sklaven werden erwähnt, die tech-nische Fertigkeiten besaßen, und mit denselben ihren HerrnGeld verdienten.

ln ähnlichem Verhältnis standen die Bergarbeiter. Mitihnen betrieb ihr Herr entweder Bergwerke, die sich inseinem Besitz fanden, oder er verpachtete sie, mitsamtseinen Gruben an einen Unternehmer, oder er überließ sieauch ohne seine Bergwerke an Grubenbesitzer zur Arbeit.Nicht weniger als tausend Sklaven hat Nikias einem Thra-kier Sofias zu Arbeiten in den Silbergruben vermietet (das

1) Siehe auch ür. W. Richter, Die Sklaverei im griech.Altertum, S. 7380; Beloch, Griech. Gesch. II, 347.

2) Vgl. für das Folgende Büchsenschütz, Besitz undErwerb, S. 193195.