58 Die griechische Wirtschaftsentwicklung.
italien . Mit diesem Rückgang und der fortschreitendenHellenisierung des Ostens verlor das Mutterland seineStellung als geographisches Zentrum des griechischenHandels. Dazu kamen die Kriege, die es fortwährend heim-suchten, und die Verluste, die sie zur Folge hatten. DasErgebnis war: das Mutterland vermochte nicht mehr mitden neuen Kolonialgebieten zu konkurrieren. Sein Handelund seine Industrie gingen zurück; eine große Auswande-rung in das neue Kolonialgebiet fand statt.
Das konnte nicht ohne Rückwirkung auf die Größe dergriechischen Bevölkerung und die griechischen Anschau-ungen über Bevölkerung bleiben. Früher, seit den Tagendes Hesiod, war es eine der Sorgen der erlesensten grie-chischen Geister gewesen, wie man der drohenden Über-völkerung Vorbeugen sollte 1 ). Einige der sieben Weisenbefürworteten Vorbeugungsmittel, welche heute denjenigen,der sich ihrer bedienen würde, in Konflikt mit dem Straf-gesetz bringen würde. Kindsabtreibung, Kindsmord, Aus-setzung der Kinder durch die Väter werden gestattet; dieProstitution und Knabenliebe werden als Ablenkungen ge-duldet, ja autorisiert. Sklavinnen werden zu dem Zweckzur Prostitution erzogen. Sklaven dagegen werden zumZölibat verurteilt; die Ablenkungen des Geschlechtstriebswaren ein den Freien vorbehaltenes Privileg. Selbst diePhilosophen huldigen den zu diesen Maßnahmen führendenGedankengängen. Nach Charondas sollen diejenigen, welchein zweiter Ehe Kinder erzeugen, des Bürgerrechts beraubtwerden. Plato 2 ), Aristoteles 3 ) beschäftigen sich eingehendmit der Notwendigkeit einer Beschränkung der Zahl derBürger. Aristoteles befürwortet zu dem Zweck die Hinaus-
1) Vgl. Dureau de la Malle, L’ficonomie politique desRomains I, 408 ff. Paris 1840.
2) Platos Staat V, 8. Kapitel. Im 9. Kapitel heißt es, daßdafür zu sorgen sei, daß die bejahrten Frauen, wenn sie emp-fangen haben, ihre Leibesfrucht ja nicht austragen, und solltediese wider ihren Willen fortbestehen, sie das Kind so behandeln,als gäbe es für ein derartiges keine Pflege. Siehe auch PlatosGesetze V, 740.
3) Pol. VII, 16.