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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.

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auf welches jeder Bürger sein Vieh auftrieb; der Schwer-punkt der Landwirtschaft der römischen Bauern lag ebenursprünglich in der Viehzucht 1 ). Aber die Patrizier warenvon Anfang an auf die Aneignung dieses Gemeinguts be-dacht, und nach der Vertreibung der Könige waren siedarin erfolgreich 2 ). An die Stelle der genannten, nach Be-siegung eines Volkes stattfindenden Landauslegungen tratdas verderbliche Okkupationssystem. Das erste war, daßdie patrizischen Quästoren das Entgelt, das für das Recht,Vieh auf das nicht verteilte, als Gemeinweide dienendeLand zu treiben, entrichtet werden sollte, säumig und nach-lässig eintrieben. Dann wurden die erwähnten Landaus-legungen seltener und karger; dagegen machte man nachUnterwerfung eines Volkes und Aneigung von dessen Landdurch den römischen Staat bekannt, daß jeder römischeBürger, der einen Teil desselben anbauen wolle, es nehmenkönne gegen Abgaben des Zehnten vom Korn und desFünften von Baumfrüchten 3 ). Solche Okkupanten warendie privilegierten Personen, die Patrizier und deren Günst-linge, und der Zehnte und Fünfte wurde mit Lässigkeit vonihnen eingetrieben; und ihr Okkupationsbesitz wurdedauernd.Sie vertrauten, schreibt Appian ,den Zeitum-ständen, daß die unverteilten Ländereien, deren sie sich be-mächtigt hatten, ihnen nicht mehr würden abgenommenwerden, und kauften die in ihrer Nähe gelegenen Stückeder Armen zum Teil mit deren Willen, zum Teilnahmen sie diese ihnen mit Gewalt, so daß sie nun-mehr weit ausgedehnte Felder statt einzelner Äcker

1) Vgl. Niebuhr, Römische Geschichte II, 2. A., Berlin 1830, S. 179.

2) Livius II, 21. In der von Augustinus, De civitateDei II, 18 enthaltenen Einleitung zu seiner Geschichte schreibtSallust: Nam injuriae validiorum, et ob eas discessio plebisa patribus, aliaeque dissensiones domi fuere jam inde a principio,neque amplius quam regibus exactis, dum metus a Tarquinio etbellum grave cum Etruria positum est, aequo et modesto jureagitatum. Vgl. auch Niebuhr a. a. O. 186.

3) Siehe Appian , Bürgerkriege I, 7. Vgl. auch Momm-sen, Römische Geschichte I, 266ff.

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