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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
Entstehung
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118 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.

priierte Nero die Expropriateure. Er ließ sie umbringenund schlug ihr Vermögen zum kaiserlichen Privatbesitz.

Dieser in der Hand der senatorischen und der zurRitterschaft gehörigen Familien entstandene Großgrund-besitz nahm nach der Entstehung des Prinzipats noch zu.Zu Beginn des Prinzipats war der römische Senat eine Geld-aristokratie, dann aber bestand der Senat mehr und mehraus Beamten, und im vierten Jahrhundert hatten diese imSenate die Mehrheit. An dem plutokratischen Charakteraber war damit nichts geändert. Denn einmal setzten diemeisten Ämter, deren Bekleidung die Voraussetzung für dieMitgliedschaft des Senats war, wie die Quästur und diePrätur, den Besitz eines großen Vermögens voraus; anderer-seits führten eben diese Ämter zu großer Bereicherung undinsbesondere zum Erwerb von großem Grundbesitz durchMittel, von denen noch die Rede sein wird. Augustus hatteden Senatoren das Reisen außerhalb Italiens ohne seineErlaubnis verboten. Aber nach ihm hörten die Senatorenauf, ihren Sitz im Senat einzunehmen; sie zogen sich aufihre Domänen in den Provinzen zurück 1 ), wo sie, wie wirnoch hören werden, ihre Stellung zum Aufsaugen des Klein-g'rundbesitzes mißbrauchten. So war der Senat eine Ver-sammlung plutokratischer Großgrundbesitzer, deren Machtund Einfluß die der Zentralgewalt trotz deren unumschränk-ten Charakters bald in Frage stellen sollte 2 ).

Zu diesem schon aus den Tagen der Republik stammenden senatorischen Großgrundbesitz kamen dannnach Entstehung des Prinzipats die großen kaiserlichenDomänen in den Provinzen. Mit der Entstehung des Prinzi-pats war in den eroberten Provinzen alles, was ehemalsVolkland gewesen, Eigentum des Kaisers geworden. DerAger publicus in den Provinzen war Ager principis ge-worden. Die meisten kaiserlichen Domänen waren anSenatoren in Erbpacht (Emphyteuse) verpachtet.

1) Vgl. Ch. Lee rivain, Le Senat romain depuis Diocle-tien ä Rome et ä Constantinople. Paris 1888, p. 63, 64.

2) Vgl. Lecrivain, a. a. O. p. 118.