Druckschrift 
Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
129
Einzelbild herunterladen
 

Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 129

Kolonen in Babylon 1 ), Karthago und Sizilien, und daherColumella, wie schon bemerkt, den Rat gibt, die entferntvom Wirtschaftshof liegenden Felder zu verpachten.

Die andere Ursache liegt in dem Saisoncharakter derLandwirtschaft. Die Landwirtschaft hat im Gegensatz zumGewerbe einen sehr verschieden großen Arbeitsbedarf inden verschiedenen Jahreszeiten. Im Gewerbe kann maneinen Arbeiter jahraus jahrein mit denselben Arbeitenbeschäftigen, nicht so in der Landwirtschaft. Im Winterist der Arbeiterbedarf sehr gering. Er ist größer im Früh-jahr, am größten im Herbst, um gleich darauf wieder ganzeinzuschrumpfen.

Wo der Grundbesitz nicht größer ist, als daß er mitHilfe der Familienglieder bewirtschaftet werden könnte,macht sich diese Schwierigkeit nicht fühlbar. Dann ruhteben die Familie in den Monaten, in denen der Boden nichtihre Kräfte in Anspruch nimmt, oder stellt in primitiverWeise die benötigten gewerblichen Produkte für ihren Haus-halt her.

Desgleichen machte sich die Schwierigkeit nicht fühl-bar, solange der größere Grundbesitzer nicht für denMarkt produzierte. Er begab, wie wir gesehen haben, dasnicht selbst bewirtschaftete Land an geringe Leute, dieihm dafür als Klienten anhingen, ihn politisch einflußreichmachten, und vielleicht noch eine Ertragsquote leisteten.

Anders als man anfing, in Plantagenwirtschaft für denMarkt zu produzieren. Es ging nicht an, sich so viele

1) Vgl. An Assyrian Doomesday Book, of Liber Censualis(es bildet den XVII. Teil von F. Delitzsch und P. Haupt,Assyriologischen Bibliothek), herausgegeben vom Rev. C. H. W.Johns. Leipzig, Hinrichs, 1901. Es erscheint daraus, daß dieBebauer des Bodens Hörige waren, die zusammen mit ihren Fa-milien als Pertinenz des Landes gekauft und verkauft wurden.Aus dem Ertrag war zunächst ihr Unterhalt zu bestreiten. DerHörige konnte Vermögen haben als peculium und konnte damitseine Freiheit kaufen. Absentismus des Grundherrn nicht selten.Alle, außer bei spezieller Exemtion, hielten ihr Land auf Grundeiner Art feudaler Belehnung, indem sie dem Staat durch Hörigegewisse Dienste zu leisten hatten. Zeit 7. Jahrhundert v. Chr.

L. Brentano, Das Wirtschaftsleben der antiken Welt 9