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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen .

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wird darüber geklagt. Sueton berichtet 1 ):rapti per agrosviatores sine discrimine liberi servique ergastulis possesso-rum opprimebantur. Augustus ließ als Folge die erga-stula revidieren. Aber unter Tiberius wird die Klagewiederholt. Touristen, fahnenflüchtigen Rekruten wird auf-gelauert und die Überwältigten werden in die ergastula ge-schleppt. Darauf verordnet Tiberius eine allgemeine Re-vision der ergastula 2 ); allein er dringt mit seiner Inspek-tion nicht durch. Sie scheitert am Senat. Er war einParlament von Großgrundbesitzern 3 ).

Allein auch der Menschenraub beseitigt nicht denSklavenmangel. Dazu kam die Entvölkerung des Reichs umdie Mitte des zweiten Jahrhunderts durch die Pest.

Darauf erfolgte die Ansiedlung kriegsgefangener Ger-manen als Laeti. So nannte man die Germanen, welcheseit der Besiegung der Markomannen durch Marc Aurel bis zum Untergang des weströmischen Reiches in Rätien ,Germanien, Belgien und Britannien in Massen angesiedeltwurden.

Laeti, so heißen die Halbfreien, bei den Germanen Liti,Laten, Aldionen, Barschalke. Diese finden wir nun auchin den römischen Provinzen nördlich der Alpen . NachGrimm 4 ) sind Laeti, Lassi Leute, die Land bebauen gegenAbgaben und die Verpflichtung zu Kriegsdiensten. Sie sinddie Vorläufer der späteren sächsischen Liti, Leti und derlassitischen Besitzer, Laßbauern, denen man im ostelbischenDeutschland bis ins 19. Jahrhundert begegnet.

Wie kamen sie in die römischen Provinzen?

Die germanischen Völkerschaften sind Wanderheeregewesen, die sich um der Aussicht auf Land und Leutewillen auf den Kriegspfand begaben. Unter dem Druck,den andere hinter ihnen sitzenden Völkerschaften auf sieübten, hatten sie ihre Sitze in Asien verlassen und warennach Westen und Süden gezogen. Da stießen sie auf den

1) Sueton , Leben des Augustus, cap. 32.

2) Sueton, Leben des Tiberius, cap. 8.

3) Tacitus, Ann. II, 33; III, 53.

4) Jakob Grimm , Rechtsaltertümer 307.

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