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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die byzantinische Volkswirtschaft.

dem bald unter der Oberhoheit Roms, bald unter der derPerser stehenden Armenien 1 2 3 4 ). ln beiden Ländern gab esFamilien von sehr großem Grundbesitz und fürstlicherAutorität, und daneben und unter ihnen verschiedene anderemit Grundbesitz angesessene höhere und niedere Adels-familien. Prokop berichtet 2 ), daß das persische GesetzStaatsämter nur an Personen zu übertragen erlaubte, welchenihrer Geburt nach jedwede besondere Würde zukommt. DerKönig war also bei Verleihung gewisser Ämter an be-stimmte Familien gebunden 3 ). Die persischen Adeligenerhielten vom König Land und Häuser gegen die Ver-pflichtung zu Kriegsdienst 4 ). Die persischen Heere warenkeine stehenden Heere; zu allen Zeiten war vielmehr diepersische Kriegsführung angewiesen auf das Angebot derLehensfürsten und der ihnen untergeordneten Lehensträger,sowie der großen Masse der Unfreien, über welche diesegeboten 5 ). Wie im mittelalterlichen Europa , so haben auchin Persien der rebellische Feudaladel und die Geistlichkeitmanchem König das Leben sauer gemacht; und wie sich imMittelalter die Könige des Abendlands des übermächtigenFeudaladels zu erwehren suchten, indem sie die Bauernbe-freiung förderten, so sucht in Persien schon im fünften Jahr-hundert ein König sich durch Schutz des Bauernstands der Über-

1) Vgl. darüber Gibbon, Decline and fall of the romanempire, Chapt. VIII. Nöldeke im Anhang zu seiner Über-setzung von Tabari, Geschichte der Perser und Araber zur Zeitder Sasaniden. Leyden 1879, S. 437. Mommsen, Röm. Gesch.V, Kap. IX.

2) Persische Denkwürdigkeiten I, Kap. 6.

3) Außer den Priestern gab es nach Nikephorus Kalli-stos (XVIII, 30) sieben weltliche Stände, die Erbrecht auf be-stimmte Beschäftigungen hatten. Der erste war die regierendeFamilie, der zweite enthielt die Kriegsleute, der dritte die eigent-lichen Staatsgeschäftsmänner, der vierte die Richter, der fünftedie Reiter, der sechste die Steuereinnehmer und Kassenverwalter,der siebente diejenigen, welche die königlichen Pferde und dieKriegskleider besorgten.

4) Gibbon, Chapt. VIII in fine.

5) Mommsen, a. a. O. S. 345, 417. Nöldeke , a. a. O.S. 442.