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Die byzantinische Volkswirtschaft.
dem bald unter der Oberhoheit Roms, bald unter der derPerser stehenden Armenien 1 2 3 4 ). ln beiden Ländern gab esFamilien von sehr großem Grundbesitz und fürstlicherAutorität, und daneben und unter ihnen verschiedene anderemit Grundbesitz angesessene höhere und niedere Adels-familien. Prokop berichtet 2 ), daß das persische GesetzStaatsämter nur an Personen zu übertragen erlaubte, welchenihrer Geburt nach jedwede besondere Würde zukommt. DerKönig war also bei Verleihung gewisser Ämter an be-stimmte Familien gebunden 3 ). Die persischen Adeligenerhielten vom König Land und Häuser gegen die Ver-pflichtung zu Kriegsdienst 4 ). Die persischen Heere warenkeine stehenden Heere; zu allen Zeiten war vielmehr diepersische Kriegsführung angewiesen auf das Angebot derLehensfürsten und der ihnen untergeordneten Lehensträger,sowie der großen Masse der Unfreien, über welche diesegeboten 5 ). Wie im mittelalterlichen Europa , so haben auchin Persien der rebellische Feudaladel und die Geistlichkeitmanchem König das Leben sauer gemacht; und wie sich imMittelalter die Könige des Abendlands des übermächtigenFeudaladels zu erwehren suchten, indem sie die Bauernbe-freiung förderten, so sucht in Persien schon im fünften Jahr-hundert ein König sich durch Schutz des Bauernstands der Über-
1) Vgl. darüber Gibbon, Decline and fall of the romanempire, Chapt. VIII. Nöldeke im Anhang zu seiner Über-setzung von Tabari, Geschichte der Perser und Araber zur Zeitder Sasaniden. Leyden 1879, S. 437. — Mommsen, Röm. Gesch.V, Kap. IX.
2) Persische Denkwürdigkeiten I, Kap. 6.
3) Außer den Priestern gab es nach Nikephorus Kalli-stos (XVIII, 30) sieben weltliche Stände, die Erbrecht auf be-stimmte Beschäftigungen hatten. Der erste war die regierendeFamilie, der zweite enthielt die Kriegsleute, der dritte die eigent-lichen Staatsgeschäftsmänner, der vierte die Richter, der fünftedie Reiter, der sechste die Steuereinnehmer und Kassenverwalter,der siebente diejenigen, welche die königlichen Pferde und dieKriegskleider besorgten.
4) Gibbon, Chapt. VIII in fine.