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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die byzantinische Volkswirtschaft.

Selbst von Beiisar, einem im übrigen idealen Heerführer,an dem seine Soldaten mit unerschütterlicher Ergebenheithingen 1 ), wird berichtet, daß er das Geld allzusehr geliebthabe und sich einen allzu großen Anteil an der in Afrika und Italien gemachten Beute angeeignet habe 2 ).

Außer dieser kaiserlichen Armee gab es aber noch einePrivatarmee der Großgrundbesitzer. Der große Reichtum,den die Beamten erwarben, von ihnen in Grundbesitz ange-legt, gab ihnen die Mittel, sich auf diesem eine eigene be-waffnete Macht zu halten, und diese war so groß, daß zumBeispiel Beiisar im gotischen Kriege7000 Reiter ausseinem eigenen Hause stellte, von denen an keinem etwasauszusetzen war, von denen jeder Einzelne voran in derSchlachtordnung zu stehen und die tapfersten Feinde zumKampfe hervorzurufen begehrte, so daß die bejahrtenLeute unter den Römern voll Staunen ausriefen:ein ein-ziges Haus richte Theodorichs Macht zugrunde 3 ), und daßJustinian , als er Beiisar zum zweiten Male den Oberbefehlin Italien übertrug, zur Bedingung machen konnte, daß erfür diesen Krieg niemals Subsidien verlangen, sondern auseigenen Mitteln die Finanzierung desselben bestreitenwerde 4 ). Das war aber nur bei einem, gleichviel auswelchem Grunde, der Krone so ergebenen Manne wieBeiisar möglich; wir werden alsbald sehen, wie eben indiesen riesigen Besitztümern der byzantinischen Großen,welche ihnen eigene Heere zu halten gestatteten, die Wurzeldes Untergangs der kaiserlichen Autorität und des byzan-tinischen Reiches zu suchen ist.

Um die Mittel zur Bestreitung der Heeresausgaben, derden Barbaren gezahlten Tribute und des enormen Luxusdes kaiserlichen Hofs zu beschaffen, gab es ein ausge-bildetes System direkter und daneben noch indirekte Steuern

1) Vgl. Prokop., Goth. Krieg III, 1.

2) Vgl. Prokop., Historia arcana, cap. IV, 7.

3) Prokop., Goth. Krieg III, 1.

4) Prokop., Historia arcana, cap. IV, 9.