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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die byzantinische Volkswirtschaft.

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Mittel, das sich ähnlich wieder im Adjazentenkauf derpreußischen Rentengutsgesetzgebung findet, um Bauern zuveranlassen, ihr freies Eigentum in ein gebundenes Renten-gut zu verwandeln. Um den Bauern zur Kommendation zuermuntern, verpflichtete sich der Mächtige, ihm andereGrundstücke als precarium zu verleihen; dafür wurde dannder Gesamtbesitz des Bauern dem Mächtigen dienst- undabgabepflichtig 1 ).

Schon die Kaiser der ersten Jahrhunderte sind bemühtgewesen, der Aufsaugung des Kleingrundbesitzes durch dieMächtigen entgegenzuwirken. Ich habe dies bei Schilderungder weströmischen Verhältnisse erzählt 2 ). Im oströmischenReich wird der Gegensatz zwischen reich und arm, der bisdahin nur ein tatsächlicher war, in den Gesetzen anerkannt 3 )und zur Grundlage einer weitgehenden, den Bauernschutzbezweckenden Politik.

Der Mächtige ist eine durch Reichtum, Amt, Würdeoder Geburt oder durch alle diese Eigenschaften zusammenhervorragende Persönlichkeit. So tritt uns der Begriffwährend der ganzen Dauer des byzantinischen Reiches ent-gegen. In der Gesetzgebung des 10. Jahrhunderts wurdendie Mächtigen definiert als Personen, welche nach Beliebenihren Kontrahenten, sei es Gefühle des Schreckens, sei esder Sicherheit einzuflößen vermögen, und zwölf Jahrespäter als diejenigen, denen die Vorsehung die Macht ge-gegeben, und die es vermöge ihres Ansehens und Ver-mögens über alle davontragen 4 ). Die Gesetzgebungführt die zu den Mächtigen gehörigen Kategorien nament-lich auf. Es sind die höchsten Würdenträger und Beamtender Zivil-, Militär- und Palastverwaltung, die Senatoren, die

1) Vgl. Ferradou, a. a. O. S. 159.

2) Vgl. auch die treffliche Darstellung in Heinrich v. Sy-bel, Entstehung des deutschen Königtums. 2. Aufl. Frank-furt a. M. 1881, S. 438452.

3) Vgl. Zachariae, a. a. O. S. 267ff. Lecrivain,a. a. O. S. 62ff. Ferradou, a. a. O. S. 189. Testaud,a. a. O. S. 1 3 ff., 92 ff. Henri M o n n i e r, a. a. O. S. 62 ff.

4) Zachariae von Lingenthal , Jus Graeco-Roma-norum. Lipsiae 16561884: Novellae, coli. III. nov. 2 und 5.