236
Die byzantinische Volkswirtschaft.
große Geldeinnahmen ihm ermöglichten, ein entsprechendgroßes Söldnerheer zu halten. So erzählt Cedrenus 1 ) einesehr bezeichnende Geschichte von dem über einen großenSchatz verfügenden Kaiser Basilius II . Als er um 991 durchKappadokien zog, wurde er daselbst samt seinem ganzenHeere von eben jenem General Eustathius, der in seinemoben angeführten Gesetz von 997 als im Besitz wider-rechtlich erlangter Ländereien aufgeführt wird, stattlich be-wirtet. Basilius tat, als sei er über die Großmut seinesWirtes sehr erfreut, nahm ihn aber mit nach Konstantinopelund behielt ihn da, solange Eustathius lebte, wie man einseltenes Tier in einem kostbaren Käfig hegt. Nichts gingdem Gefangenen ab; was er wünschte, stand ihm zu Gebote.Aber nach dem Tode des Eustathius zog Basilius seinenganzen Nachlaß für die Staatskasse ein. Wo dagegen demKaiser die Mittel fehlten, blieb er trotz seiner despoti-schen Gewalt gegenüber den großen Grundherren ebensoohnmächtig wie die abendländischen Kaiser und Könige,wo ihnen die finanziellen Mittel fehlten, die Treupflichtihrer Vasallen zu erzwingen. Dann muß der byzantinischeKaiser mit seinen Großen paktieren, ihnen die Anerkennungals Teilkaiser anbieten, ganz ebenso wie im hl. römischenReich deutscher Nation der Kaiser die Landeshoheit dergroßen Grundherren anerkennen muß; nicht selten siegtder rebellische Große gegenüber dem byzantinischen Kaiserund setzt sich an seine Stelle; und hier wie dort führt dieseUnabhängigkeit der großen Grundherren zur Auflösungdes Reiches.
Also nicht im ländlichen Grundbesitz ist die Ursacheder langen Dauer des byzantinischen Reiches zu suchen,sondern in den Geldeinnahmen, die ihm aus anderenQuellen flössen. Das waren außer denen aus den schongenannten direkten Steuern solche aus Zöllen, Fabriken,Patenten und Monopolen. Die Einzelheiten betreffend dieindirekten Steuern, die erhoben wurden, sind uns nicht be-kannt; aber nach den Befreiungen von Zollabgaben, welche
1) Opp. edit. Bonnensis II, 448.