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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Die klassische Nationalökonomie

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selten gewesen sein. Renten ferner wurden wesen tliclinur von unfreien Personen bezahlt, und überall warenes subjektive Beziehungen, welche ihre Höhe bestimmten.Wo uns aber freie Rentenzahler, wie in den altenirischen Gesetzen begegnen, stoßen wir sofort auf dencharakteristischen Unterschied zwischen rack-rent, d. h.Rente entsprechend dem größtmöglichen Ertrage, er-hoben von den Angehörigen eines fremden Stammes,und billiger Rente, erhoben von einem Stammes-genossen.

Dieselbe Unterscheidung tritt uns ferner entgegenin der bekannten mosaischen Vorschrift 1 ) über dasDarlehen :Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern,weder mit Gelde, noch mit Speise, noch mit allem,damit man wuchern kann. An dem Fremden magstdu wuchern, aber nicht an deinem Bruder 2 ). Und auchdas Mittelalter, dessen Gesetzgebung die mosaischenZinsverbote für die Christen aller Völker zur Geltungbrachte, behielt diese Unterscheidung bei, indem dasZinsnehmen den Juden gestattet und bei den Kauf-leuten geduldet war.

Dagegen finden wir den Verkauf gewerblicherProdukte in den mittelalterlichen Städten völlig durchdas Herkommen geregelt. Ein jeder Gewerbetreibendeist auf sein Gewerbe beschränkt, während Preis- undLohntaxen dem Streben nach größtmöglichem Gewinnsowohl auf seiten des Käufers wie des Verkäufers ineiner Weise Schranken ziehen, welche den Interessenbeider gerecht zu werden bemüht ist. Und dies giltselbst für Waren, die zur Ausfuhr in die Fremde be-

1 ) 5. Mose XXIII, 19, 20.

2 ) 5. Mose XV, 6 heißt es vorausschauend:Denn Jahwe , deinGott , hat dir den Segen verliehen, wie er dir verheißen hat, sodaß du vielen Völkern leihen wirst, selber aber nicht zu entlehnenbrauchst.