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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lujo Brentano

Daher war vor allem denen, welche Gott aus-erwählt hat, die anderen zur Tugend zu leiten, denGeistlichen, die Sorge für irdischeDingeaufs strengste verboten.

Ich habe zum Belege eine Stelle aus dem Ab-schnitte des Decretum Gratiani angeführt, der über-schrieben ist: Clericos nihil possidere multis auctori-tatibus jubetur. Hierbei habe ich den Fehler begangen,eine Stelle herauszugreifen, welche als pseudo-isidorischeFälschung erkannt ist. Ich bedauere dies sehr. Alleines ist nur ein Schönheitsfehler; an der Sache wirddadurch nicht das Geringste geändert, da das, was diepseudo-isidorische Stelle besagt, nichts anderes ist, alswas andere unzweifelhaft echte Stellen besagen. Sosagen ganz dasselbe wie das gefälschte Kap. YII dieirnzweifelhaft echten Kap. V, VI, VIII und X. Eszitiert z. B. das Kap. V aus dem Briefe des hl. Hierony-mus an den Priester Nepotianus folgenden Satz :

Der Kleriker, welcher der Kirche dient, sollzuerst seinen Namen verdolmetschen und nach der Be-deutung seines Namens bestrebt sein, das zu werden,was er bezeichnet. Denn, wenn das griechische y.lrQoc;lateinisch sors, d. h. Loos bedeutet, so werden sie des-halb Kleriker genannt, weil sie entweder vom Herrndurchs Loos erwählt sind, oder weil der Herr seihstdas Loos, d. h. der ihnen durchs Loos zuteil gewordeneAnteil der Kleriker ist. Wer aber selbst ein aus-erwählter Teil des Herrn ist oder den Herrn zu seinemAnteil hat, muß sich als solchen erweisen, daß er so-wohl den Herrn besitze als vom Herrn in Besitz ge-nommen sei. Wer den Herrn besitzt und mit demPropheten spricht:Der Herr ist mein Anteil (Ps. 15, 5und 72, 26), darf außer dem Herrn nichts besitzen.

) Migne, Patr. lat. XXII, 531.