Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 8?
Wenn jemand noch etwas anderes außer dem Herrn alsseinen Anteil besitzt, so wird nicht der Herr sein Teilsein. Wenn er z. B. Gold, Silber, weltliche Besitz-tümer und mannigfachen Hausrat hat, so wird sich mitjenen Anteilen zusammen der Herr nicht herablassen,sein Anteil zu werden. Wenn ich aber ein Teil desHerrn bin und ein Teil seines Erbes, so empfange ichkeinen Anteil unter den übrigen Stämmen, sondernals Levit und Priester lebe ich von den Zehnten undwerde, dem Altäre dienend, unterhalten von den Opfer-gaben des Altars und mit Lebensunterhalt und Kleidungzufrieden arm dem armen Kreuze folgen.“
Das Kap.YI aber zitiert eine Stelle aus der Schriftdes hl. Ambrosius de fuga saeculi c. 2, Nr. 7 :
„Der, dessen Anteil Gott ist, soll sich um nichtskümmern außer um Gott, damit er in dieser Sorgedurch kein anderes Geschäft behindert werde. Wasnämlich an Sorgen anderen Ämtern zugewendet wird,wird der Pflege der Religion und diesem unserem Amteentzogen. Die wahre Flucht des Geistlichen bestehteben darin, daß er dem Häuslichen entsagt und sichlossagt selbst von dem, was das Liebste ist; wer Gottzu dienen erwählet hat, muß auch den Seinigen ent-sagen. “
Anders wie mit der Geistlichkeit stand es mit denLaien. Sie erstrebten ja nur den minderen Grad derVollkommenheit. Ihnen war der Besitz irdischer Güterdaher gestattet. Aber auch die auf sie bezüglicheEigentumslehre der Väter soll ich falsch vor-getragen haben. Ich habe nämlich gesagt:
„Die Kirchenväter sahen im Eigentume keineswegseine naturrechtliche Einrichtung. Das Natürliche istihnen der Kommunismus. Wie die Luft nicht Sonder-eigentum werden kann, noch das Licht der Sonne, sosollte auch das übrige in der Welt, das allen gemein-