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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lu jo Brentano

sam gegeben ist, nicht verteilt, sondern nur gemeinsambesessen werden. Das Eigentum erscheint ihnen nurals ein infolge des Sündenfalls notwendig gewordenesübel. Es mag daher im gewöhnlichen Leben geduldetwerden. Aber niemand soll so unverschämt sein, dasfür sein Eigentum zu erklären, was über seinen Bedarfvom Gemeingut entnommen ist. Die Nutzung allesdessen, was auf der Welt ist, sollte allen Menschengemein sein; ungerechterweise nennt der eine dies, derandere jenes sein eigen, und so ist Zwietracht unterden Menschen entstanden. Besitzt ein Mensch mehr,als er nötig hat, so ist er verpflichtet, seinen Überflußden anderen zu geben.

. Jeder dieser Sätze ist inhaltlich richtig. Für demJus naturale entsprechend erklärt der hl. Isidorus x )nicht das Privateigentum, sondern communis omniumpossessio, und gehört er auch nicht mehr zu den großenKirchenvätern, so war er doch einer der einflußreichstenKirchenlehrer, und die Kirche hat seine diesbezüglichenSätze in den Eingang ihres Rechtsbuchs aufgenommen 2 ).Auch hat Thomas von Aquin , der unter dem Einflußdes Aristoteles das Privateigentum zu rechtfertigenbemüht ist, der alten kirchlichen Lehre, daß von Naturalle Dinge gemein seien, nicht widersprochen, sondernnur ihren Sinn dahin zu deuten gesucht * * * 8 ), daß damitnur gesagt sein solle, daß die Teilung der Güter nichtauf Naturrecht, sondern auf positivem Rechte beruhe.Dagegen stammt die Verweisung auf Luft und Licht,welche nicht Sondereigentum werden könnten, undgleich welchen alles übrige in der Welt, das allen

*) Isidorus in Y. libro Etymologiarum c. 4 (Migne, Patr. lat.

LXXXII, 199).

s ) Decr. Grat. I. D. I, c. 7.

8 ) Summa Theol. 2 a 2 ae , qu. 66, art. 2 ad 1.