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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lujo Brentano

Natur hat also das gemeinsame AnrechtAller geschaffen; erst die Usurpation derEinzelnen hat ein Privatrecht hervor-gerufen.

Der Satz des Rufinus bringt also in der Tat einenGedanken des Ambrosius, und zwar nahezu in dessenRedewendungen, zum Ausdruck. Für die'Frage, umdie es sich für mich handelt, nämlich was die Lehredes christlichen Altertums vom Eigentum war, ist esaber ganz gleichgültig, an welcher Stelle Ambrosius die ihm zugeschriebenen Äußerungen gemacht hat, undin welcher Weise die mit Texten bona und mala fide so frei schaltenden kirchlichen Schriftsteller von Rufinus angefangen die einzelnen Aussprüche der Väter zuimmer neuen wirksamen Reden und Aphorismen zu-sammengebraut haben. Was für mich allein in Fragekommt, ist, daß Ambrosius den ihm zugeschriebenenGedanken wirklich gehegt und ausgesprochen und daßer, indem er dies tat, die altchristliche Auffassungrichtig wiedergegeben hat. Daß das erstere zutrifft,zeigt, daß sich ebenso wie Basilius, Ambrosius undRufinus auch Hieronymus, Augustinus und Chrysosto-mus geäußert haben.

Es schreibt nämlich Hieronymus *):

Wenn du mehr hast, als dir zur Nahrung undKleidung nötig ist, so gib es weg und für so vielerachte dich als Schuldner,und Augustinus 2 ) verteidigt die Katholiken gegenden Vorwurf, daß sie Eigentum hätten, mit den Worten:

b Ad Hedibiam c. 1. Migne. Patr. lat. XXII, 985.s ) Migne, Patr. lat. XXXIII, 809. An anderer Stelle erklärtAugustinus den Ausspruch bei Lueas XVI: Fac tibi amicos demammona iniquitatis folgendermaßen: Fortasse ea, quae acquisisti,de iniquitato acquisisti, aut fortasse ea ipsa est inquitas,