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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lu jo Brentano

Handel verbundene fortwährende Sorge dagegen vonGott abziehe. Allein diese Aussprüche sind historischeZeugnisse nur für die Denkweise des Ambrosius undAugustinus . Unter den früheren Verhältnissen war esunvermeidlich, daß auch Geistliche, um ihren Lebens-unterhalt zu gewinnen, Handel trieben, und das Konzilvon Elvira um das Jahr 300 hat es ihnen, wie schonbemerkt, sofern sie dabei nur nicht ihren Sprengelverließen, sogar ausdrücklich erlaubt. Und so blieb esnoch in den unmittelbar auf die Bekehrung Konstantinsfolgenden Jahrzehnten. Schon Konstantin allerdingsist bemüht, die Geistlichen vor allem zu bewahren,was sie ihrem heiligen Berufe abziehen könnte, undbefreite sie daher von allen ölfentlichen Pflichten 1 ).Die Konsequenz, daß sie aber alsdann erst recht denweltlichen Privatgeschäften ferngehalten werden müßten,wurde noch nicht gezogen. Vielmehr verlieh eineKonstitution des Konstantius aus dem Jahre 343 denGeistlichen, welche, um ihre Nahrung damit zu er-werben, Handel trieben, sogar Privilegien 2 ), und zweiweitere Konstitutionen der folgenden Regierungen ausden Jahren 353 und 357 haben diese Privilegien nocherweitert 3 ), da es gewiß sei, daß die Geistlichen allenaus solchem Handel erzielten Gewinn den Armen zu-wendeten.

Allein in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhundertserhebt sich ein wachsender Widerspruch der Vätergegen den Handelsbetrieb durch die Geistlichen. DieGrenze zwischen dem Zuschlag zum Einkaufspreise,der nur in dem Maße stattfindet, als zum Lebensunter-halt des Händlers nötig ist, und dem, welcher zu

0 1. 2, Cod, Theod. XVI, 2.

2 ) 1. 8 ibidem.

3 ) 1. 10 und L 14 ibidem.