Druckschrift 
Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
120
Einzelbild herunterladen
 

120

Lujo Brentano

wahre Ruhe des Geistes, die weder durch Gewinnsuchtbewegt, noch durch Furcht vor Mangel geängstigtwerde. Jedweder Handel seitens der Geistlichenwird hier also verurteilt; und an dieselbe PaulinischeStelle anknüpfend, führt Augustinus den Gedankendes Ambrosius , seines Lehrers, weiter aus 1 ). Geistund Herz dessen, der sich dem Dienste Gottes widme,müsse völlig freibleiben von allen irdischen Sorgen.

Denn etwas anderes ist es, freien Geistes körper-lich zu arbeiten, wie dies der Handwerker zu tun ver-mag, sofern er nicht betrügerisch und geizig und vollGier nach Besitztümern ist, etwas anderes, den Geistmit der Sorge, ohne körperliche Arbeit Geld anzuhäufen,zu erfüllen, wie dies die Kaufleute, Verwalter undGroßpächter tun; denn voll Sorge leiten sie ihr Ge-schäft, aber arbeiten nicht mit den Händen ; daher ihrGeist von dem Gedanken, zu erwerben, in Beschlaggenommen ist.

Es ist dann nur eine Paraphrase der Worte desBischofs von Hippo, wenn die Synode von Karthago vom Jahre 397 verordnet 2 ):

Ut episcopi et presbyteri et diaconi vel clericinon sint conductores neque procuratores privatorumneque ullo turpi vel inhonesto negotio victum quaerant,quia respicere deheant scriptum esse: nemo militansDeo implicat se negotiis saecularibus.

*) De opere monach. c. 15. Migne, Patr. lat. XL, 561.s ) Harduin, Conc. I, 963, can. 15. Die angeblich der 4. Synodevon Karthago angehörige Bestimmung bei Harduin, Conc, I, 982,can.5153, ergänzt dies in positiverWeise:Clericus quantumlibetverbo Dei eruditus artificio victum quaerat. Clericus victumet vestimentum sibi artificiolo vel agricultura, absque officii suidetrimento, paret. Omnes clerici, qui ad operandum validioressunt, et artificiola et literas discant.