von Aquin x j die ganze bisherige Lehre mit den Wortenzusammenfaßt:
„Geistliche sollen sich nicht nur der Dinge ent-halten , die an sich schlecht sind, sondern auch der-jenigen , welche den Schein des Schlechten erwecken.Dies gilt für die Handelsschaft, einmal, weil ihr Zwecklediglich auf irdischen Gewinn abzielt, den Geistlicheverachten sollen, sodann auch wegen der mit demHandel häufig verbundenen Laster, da, wie es Eccl.XXVI heißt, difficiliter exuitur negotiator a peccatislabiorum. Es gibt noch eine andere Ursache, weil derHandel allzusehr den Geist mit irdischen Sorgen erfülltund folglich von den geistigen abzieht, daher derApostel sagt 2 Tim. II: Nemo militans Deo implicatse negotiis saecularibus. Indes ist es den Geistlichenerlaubt, sich des Umtauschs erster Ordnung zu bedienen,desjenigen, der dazu dient, die zum Leben unentbehr-lichen Güter einzukaufen oder zu verkaufen.“
Während die Yäter des 4. Jahrhunderts den Geist-lichen Handel zu treiben verbieten, wird der Handelder Laien immer noch für äußerst gefährlich für ihrSeelenheil erachtet, da man der Meinung ist, der Gewinndes einen sei der Yerlust eines anderen * 2 ); auch seien Lüge,Betrug, Schwören und Meineid regelmäßige Begleit-erscheinungen des Handels. Aber es wird wenigstenseingeräumt, daß es doch nicht notwendig sei, daß sieim Yerkehr zwischen Käufer und Verkäufer vor kämen.Ja, Augustinus räumt sogar ein, daß auch der Hand-werksbetrieb und Ackerbau von den gleichen Lasternnicht frei seien. Er knüpft an den Vers des Psalmisten 3 ):
*) Summa Theol. 2“ 2 aB , qu. 77, art. IV ad 3.
2 ) Hieronymus ad Hedibiam: „Nisi alter perdiderit, alter nonpotest invenire.“ Migne, Patr. lat. XXII, 984. Vgl. auch Am-brosius, de off. ministr. III, c. 9. Migne, Patr. lat. XVI.
3 ) Migne, Patr. lat. XXXVI, 886, 887.