Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 125
als gut oder schlecht kennzeichne, da der Gewinnebensogut ehrlich wie unehrlich sein könne, doch hinzu-gefügt, jedoch sei es für den, der sich in der Bußeoder nach derselben befinde, besser, selbst Verluste zuerleiden, als sich den Gefahren der Handelsschaft aus-znsetzen, da es schwer sei, daß ein Handelsgeschäftohne Sünde vor sich gehe.
Worin fanden nun die Kirchenväter den Maßstabbei der Beurteilung, wann der Handel ehrlich, wannunehrlich sei? Diesen Maßstab gab ihnen, wie ich inmeiner Bede ausgeführt habe, die Lehre vom gerechtenPreis. Meine diesbezüglichen Ausführungen habenkeinerlei Anfechtung erfahren; ich komme daher hiernur des Zusammenhangs halber auf die Frage zurück.Der gerechte Preis der Kirchenväter ist unabhängigvon dem subjektiven Bedürfnisse des Käufers wie desVerkäufers. Ausgehend von der natürlichen Gleichheitder Menschen setzen sie ein normales Individuum vor-aus mit normalen Bedürfnissen. Die Bedeutung,welche dieser Normalmensch einem Gute für die Be-friedigung seiner Bedürfnisse beilegt, erscheint alsdessen Wert. Dabei kommt die objektive Brauch-barkeit eines Gutes wohl in Betracht, z. B. beim Pferd,ob es stark ist, ob es gut läuft 1 ). Diese gegeben, istaber der Gebrauchswert des Gutes für alle Menschenderselbe. Der konkrete Gebrauchswert eines Guteserscheint somit als etwas Gegebenes; alle subjektivenWertbestimmungsgründe werden als gleich gesetzt unddamit eliminiert, und somit bleibt als einziges wert-bestimmendes Moment nur mehr das objektive derHerstellungs- und Beschaffungskosten. Als der gerechtePreis der Kirchenväter erscheint somit derjenige, bei