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dem Güter von gleichen Beschaffungskosten gegen-einander vertauscht werden, und es erscheint geradezuals Sünde, unter Ausnützung der besonderen Verhält-nisse, welche einem einzelnen ein Gut als wertvolleroder weniger wertvoll erscheinen lassen, d. h. der sub-jektiven Wertbestimmungsmomente auf seiten eines derbeiden Kontrahenten, für ein Gut sowohl mehr zunehmen als auch weniger zu geben, als seinen Kostenentspricht.
Es war, wie ich gesagt habe, nur eine Konsequenzdieser Lehre, wenn alles Zinsnehmen als Wucher ver-boten war. Auch beruft man sich für das Zinsverbotnicht bloß auf Lukas VI, 35, sondern ebenso darauf,daß man im Zins mehr nehme, als man gegeben habe.
Allein aus der wirtschaftlichen Lehre, wie ich siehier dargelegt habe, ergeben sich noch weitere Folgen,welche die Kirchenväter mit besonderem Nachdruckdenn auch gezogen haben.
Hat Clemens von Alexandrien gelehrt, daß Gott den Menschen nur ein Recht des Genusses gegeben,aber auch dieses nur bis zur Grenze des Notwendigen,und daß der Genuß nach seinem Willen gemeinsamsein soll; — gilt es selbst diesem gegenüber den Be-sitzenden mildesten Kirchenvater als nicht in derOrdnung, daß einer im Überfluß sitzt, während mehreredarben; — schreibt der hl. Cyprian, daß niemand derZutritt zu dem verwehrt werde, was allen zu gemein-samem Gebrauche gegeben, auf daß das ganze Menschen-geschlecht der göttlichen Güte und Freigebigkeit ingleichem Maße genieße; — bezeichnet Basilius derGroße als Räuber und Dieb den, welcher dem Hungern-den Brot vorenthält, und äußern Ambrosius, Hieronymus,Augustinus den gleichen Gedanken in gleich wuchtigerSprache; — bezeichnen sie alle mit dem Apostel Paulus die Erwerhsgier als die Wurzel alles Übels und gilt