Die wirtschaftlichen Lehren des christlichen Altertums 131
Geist mit fortwährender Sorge um das Irdische füllt.Dementsprechend galt auch den Kirchenvätern Acker-bau und Handwerk als erlaubt, sofern diejenigen, diesie betrieben, sich frei hielten von Erwerbsgier; jaunter dieser Bedingung ließen sie selbst den Klein-handel zu, der lediglich um des Unterhalts willen be-trieben wird. Dagegen sind sie geradezu leidenschaft-liche Gegner aller Tätigkeit, als deren Seele dasStreben nach dem größtmöglichen Gewinn erscheint,und damit vor allem des Großhandels. Wie ihreEigentumslehre von einem stark sozialistischen Grund-zug durchweht ist, so erscheint ihre Lehre vom Handelals ausgesprochen antikapitalistisch. Damit standensie aber gewiß nicht unter dem Einfluß irgendwelcherantiker Anschauung über das Gewerbsleben; es wardies vielmehr die logische Folgerung, die sich mitzwingender Notwendigkeit aus ihrer Lehre vom Sein-sollenden ergab. Es stand geschrieben: „Wer nichtarbeiten will, soll auch nicht essen“, aber es standauch geschrieben: „Wehe denen, welche Haus an Hausreihen und Acker mit Acker verbinden“. Es standgeschrieben: „Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert“,aber ebenso: „Die Gewinnsucht ist die Wurzel allesÜbels“. Um des Gewinns allein willen aber wird dasKapital tätig; die Aussicht auf die Größe des Gewinnsbestimmt das Maß seiner Tätigkeit; was als dieWurzel alles Übels erschien, war die Seele allerkapitalistischen Tätigkeit und insbesondere des Handels.Nichts ist für den antikapitalistischen Charakter derLehre des christlichen Altertums charakteristischerals jener oben angeführte Beschluß der Synode vonKarthago von 897, durch welchen, entsprechend denAusführungen des Augustinus, den Geistlichen ver-boten wird, conductores oder procuratores privatorumzu sein oder ullo turpi vel inhonesto negotio ihren