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Unterhalt zu suchen. Das sind die drei haupt-kapitalistischen Erwerbsarten jener Zeit: conductio,die Großpacht von Latifundien, procuratio privatorum,die finanzielle Verwaltung derselben, wo sie in eigenerRegie betrieben wurden, turpe vel inhonestum negotium,der Handel, der auf Gewinn ausgebt. Die Zusammen-stellung begegnet uns in einer ganzen Anzahl spätererSynodalbeschlüsse. Erwerbsarten, welche nicht mehrals den Unterhalt brachten und bei denen die Seelevon fortwährendem Streben nach Vorteil freibleibenkonnte, blieben erlaubt; alle, bei denen der Geist durchdie stete Sorge um Nutzbarmachung des Kapitals oder,wie Ambrosius sich ausdrückt, „von steter Gewinn-sucht“ gequält wird, wurden verboten. In naiverWeise tritt uns die antikapitalistische Auffassung inder Ausführung des Papstes Gregors des Großen*)entgegen, in welcher er das Verhalten des Petrus unddes Matthäus nach ihrer Bekehrung vergleicht. Ob-wohl geschrieben stehe: „Wer seine Hand an den Pfluglegt und siehet zurück, der ist nicht geschickt zumReich Gottes“, sei Petrus wiederholt zu seiner Eischereizurückgekehrt, selbst noch nach der AuferstehungChristi ; Matthäus, der Zollpächter, dagegen, habe seinGeschäft für immer verlassen, sobald ihn Christusgerufen habe. Der Papst zieht daraus den Schluß,daß, da das Eischergewerbe unschuldig sei und sichohne die geringste Gefahr, daß man sündige, ausübenlasse, Petrus volle Freiheit gehabt habe, zu ihm zurück-zukehren ; anders aber sei es mit dem Geschäfte einesZollpächters, welches ohne Sünde kaum oder gar nichtausgeübt werden könne. „Sunt enim pleraque negotia,quae sine peccato exhiberi aut vix, aut nullatenuspossunt. “
q Hom. 24 in Bvang. Migne, Patr. iat. LXXVI, 1184.