136
folgte Preispolitik eine religiöse Begründung; und neuist auch die entsprechende Heranziehung der kirch-lichen Organe zu ihrer Durchführung. So enthält derKodex ein Reskript der Kaiser Valentinian und Valens ’),in welchem die Bischöfe angewiesen werden, darüberzu wachen, daß die Verkäufer keinen höheren als dengerechten Preis verlangen; die Aufgabe wird ihnenübertragen, da es ihre Sache sei, für die Armen undDürftigen zu sorgen. Ob es Kirchenstrafen oder welt-liche Strafen waren, welche die Bischöfe verhängenkonnten, gibt der Kodex nicht an. Dann finden wirstärkere Maßnahmen. Kaiser Zeno * 2 ) verbietet alleVerabredungen und Vereinbarungen der Verkäufer zurkünstlichen Steigerung der Preise; wer der Teilnahmean solche monopolistischen Bestrebungen überführtwerde, solle alle seine Güter verlieren und für immerverbannt sein. Dann erläßt Kaiser Justinian 3 ) nacheiner großen Kalamität, welche von Bauern, Kauf-leuten, Gewerhtreibenden und Schiffern zur Erzielunghöherer Preise und Löhne benützt worden war, einVerbot, mehr, als bisher üblich gewesen war, zu ver-langen ; die, welche mehr verlangen, sollen zur Zahlungdes dreifachen Betrags an den kaiserlichen Fiskusverurteilt werden. Allein man ging noch weiter, in-dem man die erlaubten Preise und Gewinnste amtlichfestsetzte. Das von Jules Nicole im Jahre 1893 heraus-gegebene Buch des Präfekten 4 ) von Konstantinopelaus der Zeit Kaiser Leos des Weißen, das auch unsereunvollständige Kenntnis des römischen Zunftwesens