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verwaltet werden können. Daher die feudale Wirt-schaftsorganisation sich überall findet, wo bei Groß-besitz Naturalwirtschaft vorherrscht und die Verkehrs-möglichkeit beschränkt ist. Ehedem hielt man sie füreine den germanischen Völkern eigentümliche Gesell-schaftsverfassung, dem spezifisch germanischen Geisteentsprossen. Heute kennen wir sie als Stufe in derEntwicklung der Volkswirtschaft auch in anderenLändern; sie ist dort ähnlich entstanden und trägtden gleichen Charakter, von den Japanern im äußerstenOsten angefangen bis über die westlichsten GestadeEuropas hinaus nach Mexiko und Peru . Ja, wir sehensie mit dem Verfall der römischen Volkswirtschaft,mit der Rückbildung von der Geld- zur Natural-wirtschaft, sogar eindringen ins Römerreich. Hier ent-steht der saltus, aus dem die mittelalterliche Grund-herrschaft herausgewachsen ist, und bevor die Frankenin Gallien eingebrochen sind, hat jener dieselben ver-hängnisvollen Wirkungen für den Fortbestand einesfreien Bauernstands wie später diese gezeitigt. Auchfinden wir schon vor der Scheidung des Römerreichsin eine östliche und.eine westliche Hälfte die römischenKaiser aufs eifrigste bemüht, diesen vorzubeugen 1 ).Vergeblich! Die Natur der Dinge zeigte sich alsstärker, als die einschneidendsten gesetzlichen Blaß-nahmen. Es entstehen große Grundherrschaften, derenQuasi-Souveränität der ländliche Kleinbesitz im Westenwie im Osten zum Opfer fällt 2 ). Im oströmischenReich finden wir sie so mächtig, daß ihre HerrenHeere zu halten vermögen, stärker als die Armee des
*) Vgl. hierzu besonders die drei Aufsätze von HenriMonnier , Etudes de droit byzantin in der Nouvelle Revuehistorique du droit fran 9 ais et etranger, XXIV. Band. Paris 1900.
2 ) Vgl. Ch. Lecrivain, Le senat Romain depuis Diocletienä Rome et ä Constantinople. Paris 1888.