Über Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit 277
eines jeden zum Handelsbetriebe auf bestimmte, seinerGilde zugewiesene Waren beschränkten.
Sobald ferner das Gewerbe für den Absatz seinerProdukte unter den Einfluß einer zuerst nationalen,dann internationalen Konkurrenz gelangt, sind dieSchranken, welche Autorität und Herkommen demGewerbebetrieb auferlegt haben, nicht mehr haltbar.Es entsteht eine neue Technik infolge des Strebens,zu den niedrigsten Kosten zu produzieren; die Regelungder Arbeitsbedingungen durch Behörden und Herkommengerät in Verfall, und es tritt an Stelle des alten recht-lich geordneten Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhält-nis auf Grund des Vertrags unter Freien, von denenein jeder seinen Vorteil aufs äußerste auszunutzenbestrebt ist.
Zuletzt kommt auch der konservativste Wirt-schaftsbetrieb , die Landwirtschaft, an die Reihe.Autorität und Herkommen herrschen ausschließlich,solange ein jeder Betrieb ein sich selbst genügenderist. Anders, als die Isolierung der Domänen aufhörte.Mit dem Aufkommen der Städte entstanden Märktefür die landwirtschaftlichen Produkte. Nun regel-mäßiger Verkauf eines Teiles des Ernteertrags. Jetztbeginnt eine Buchführung auf den großen Domänen.Man stellt fest, wieviel ein jedes Land herkömmlichjedes Jahr bringt, und vergleicht damit das erzielteJahresergebnis. Bald macht sicht die Erwägung geltend,ob nicht durch die eine oder die andere Änderung imBetriebe eine größere Ernte und größere Überschüsseüber die Kosten erzielt werden können; zu dem Zweckewerden die Naturalabgaben und Dienste durch Geld-renten und in Geld gelohnte Arbeiter ersetzt. Alleinnach dem schwarzen Tod, als die Löhne zu steigenanfingen, macht sich das Standesrecht geltend. Derdem Arbeiter dem Herkommen nach zukommende Lohn