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anzunehmen, daß dieser ganze Kolonialbesitz denitalienischen Städten lediglich als , Stützpunkt für ihrenHandel 1 gedient hätte. Vielfach waren es ja nur Zwing-burgen, die man in Feindesland anlegte, um die Ein-wohner dem doux commerce geneigter zu machen. Über-wiegend jedoch nütze man die unterworfenen Gebietezur Gütererzeugung, sei es zur Hervorbringung land-wirtschaftlicher Produkte, sei es gewerblicher Erzeug-nisse 1 ).“ Und dann folgt eine Schilderung, aus derman entnehmen müßte, es seien die vici Venetorum,Januensium, Pisanorum, Amalfit’anorum in Syrien Pflanzungskolonien ähnlich den späteren der Portu-giesen, Spanier und Holländer gewesen.
Vielleicht führt es zur wenigst ermüdenden Wider-legung dieser Sombartschen Aufstellungen, wenn ichkurz vorführe, welcher Art die Abhängigkeit deritalienischen Kolonie in der Levante von ihrer .Mutter-stadt gewesen ist. Wir können dreierlei Arten solcherAbhängigkeit unterscheiden.
Die Abhängigkeit der alten außeritalienischen Be-sitzungen Venedigs, z. B. der Städte und Inseln ander dalmatinischen Küste, war eigentlich nur ein aus-gedehntes Schutzbündnis gewesen. Sie erkannten zwarVenedigs Hoheit an, zahlten ihm Tribut, erhielten vomRat einen höchsten Beamten, gewöhnlich unter demTitel eines Grafen, und leisteten in Kriegszeiten Ga-leeren ; im übrigen aber blieben sie in ihren heimischenVerhältnissen und hergebrachten Einrichtungen un-angetastet und geschützt. Der Handelsvorteil für dieVenezianer bestand darin, daß sie sich in den unter-worfenen Städten des Rechts vollkommen freien Handelserfreuten, während diese die Verpflichtung hatten, nurin Venedig zu kaufen und dort zu verkaufen. Venedig
*) Ebenda, I 334.