Druckschrift 
Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
334
Einzelbild herunterladen
 

334

Lujo Brentano

treibenden Bevölkerung in den Städten in einem sklaven-artigen Verhältnis zu den herrschenden Klassen ge-standen hätte. Das zeigt aber nur, wie sehr seineeinmal gefaßte Meinung, daß ein nicht auf Erpressungberuhender Handel nicht gewinnbringend sein könne,seinen Sinn verblendet, und wie wenig er trotz allerSchriften, die er zitiert, begriffen hat, warum diehandeltreibenden Bürger des Mittelalters nach Stadt-recht und Stadtherrschaft verlangt haben.

Der für die Stadtbürger wertvollste Teil dermittelalterlichen Stadtverfassung war das Marktrecht.Um dieses haben sie mit den feudalen Stadtherren,den Bischöfen oder wer sonst Stadtherr war, im Abend-lande gekämpft. Dessen wichtigster Bestandteil aberist die Einrichtung eines Spezialgerichtes für alleArten von Handelsgeschäften und ein besonderes Be-weisverfahren gewesen. Das deutsche und das feudaleRecht war dem platten Lande angepaßt, wenn manwill, ein Ackerbaurecht, äußerst formal und schwer-fällig. Jeder Kauf und Verkauf war an die Ein-haltung bestimmter Formen geknüpft, und die Formenwaren der Art, daß sie für Handelsgeschäfte undenkbarwaren. Vor allem aber war das Beweis verfahren fürKaufleute unbrauchbar. Das Beweisen bestand nichtdarin, daß man dem Gerichte die Richtigkeit einerbehaupteten Tatsache dartat, sondern darin, daß einePartei den «Widerspruch des Gegners gegen ihre Be-hauptung durch Erfüllung einer gesetzlich vor-geschriebenen Form beseitigte. Das Gericht unter-suchte nicht, welche Partei mit ihrer Behauptung imRechte sei, sondern wartete ah, welcher Partei es ge-lingen würde, die zur Beseitigung des Widerspruchsihres Gegners vorgeschriebene Form zu erfüHen. SolcheForm war vor allem der eigene Eid der Partei; nureine Partei wurde zum Eid zugelassen, und zwar