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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Handel und Kapitalismus

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handelt, sind als Regel den Teilnehmern an der Gerichts-verhandlung ohnedies bekannt. Da mögen, trotz Ibelin,Meineide wenig vorgekommen sein, und eben deshalbmögen auch Zweikämpfe zur Verneinung des Meineidsnur selten stattgefunden haben.

Ganz anders, wo die wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Bedingungen, die allein die Einrichtunghalbwegs erträglich erscheinen lassen, fehlten. Wo essich um Handelstransaktionen unter Kaufleuten, meistAngehörigen verschiedener Städte, oft verschiedenerNationen, ja Hassen handelte, erscheint das Beweis-verfahren mittelst Duells von vornherein als unmöglich.Man denke vor allem an die unendlich größere Häufig-keit dieser Transaktionen. In einer großen Handels-stadt brachte oft ein Tag mehr Kauf- und Verkaufs-verträge , mehr Darlehensverträge und Übernahmenvon Bürgschaften, als in einer agrarischen Gemeindein einem Jahre stattfanden. Alle Streitigkeiten, diedaraus hervorgingen, mittelst Zweikampfes zum Aus-trag zu bringen, hätte die Gerichtshöfe der Städte inpermanente Paukböden verwandelt. Dann wohätte der fremde Kaufmann immer die nötigen Eides-helfer gefunden, die seine Glaubwürdigkeit zu be-schwören bereit waren? Dem rationalistischen Geistedes Kaufmanns mußte es als ein Unding erscheinen,den Ausgang eines Prozesses von der Geschicklichkeit,Stärke, Tapferkeit eines bezahlten Paukanten abhängigzu machen, ganz abgesehen davon, daß der Ausgangdes Prozesses Leib und Leben des Unterlegenen, auchwenn er tatsächlich im Rechte war, in die Gnade desGerichtsherrn stellte. Daher wir denn schon vor demersten Kreuzzug in den Städteprivilegien des Abend-landes Bestimmungen finden, welche die Bürger einerStadt gegen die Zumutung, durch Zweikampf ihre An-sprüche zu erhärten, schützen. Mit dem Aufblühen

L. Brentano Der wirtschaftende Monsch. 22