Handel und Kapitalismus
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Also die Zuteilung eines Stadtviertels an dieBürger und italienischen Städte bedeutete in den Kreuz-fahrerstaaten die Verleihung einer Niederlassung zuvoller Souveränität. Damit das Recht praktisch ge-währleistet sei, erhalten sie alles, was zu ihrer tat-sächlichen Unabhängigkeit in kirchlicher, hygienischerund ökonomischer Hinsicht nötig ist. Sie erhalten dasRecht, alle Einrichtungen in ihrer Niederlassung zutreffen, wie sie zum Handelsbetrieb nötig, ferner eigeneGerichtsbarkeit, Sicherheit des Besitzes und Erbes,Freiheit vom Strandrecht, oft auch noch Zollfreiheit.
So groß war die Bedeutung dieser Freiheiten fürden Handelsbetrieb, daß nach dem Zusammenbruchder Kreuzfahrerstaaten die italienischen Kommunenzwar nicht alle ihre Besitzungen und Rechte behalten
pro faliti galearum. Sed idem Marcus teneatur ad-visare dictos suos salariatos quando eos accipiatde ista condition e.« Obgleich namentlich der letzte Satzjeden Zweifel daran ausschließen muß, daß es sich hier um freieLohnarbeiter handle, sucht Sombart die Freiheit dieser Arbeitermit der Bemerkung in Zweifel zu ziehen: „dann wäre derenArbeit in Wirklichkeit ebensosehr Zwangsarbeit gewesen wie dieeines gemeinen Sklaven ‘. Als ob nicht ähnliche Strafbestimmungen bisvor der Revolution im ostelbischen Deutschland gegenüber kontrakt-brüchigen Landarbeitern Rechtens gewesen wären! Auch der weitereSatz: »Item quod libris suis, quos tenebit pro pagis salariatorumsuorum pro dicto misterio, detur plena fides, nisi reprobarentur«,beweist, daß es sich um freie Lohnarbeiter handelt. Gleichzeitigzeigt er, daß Sombart zu Unrecht behauptet (Archiv f. Sozialwiss.v. Jaffe, XLI, 322), Frankreich sei das erste Land in Europa ge-wesen, in dem vom Gesetze jedem Kaufmann eingeschärft (abernicht befohlen) worden, Bücher zu führen; der einzige Zwang seiindirekt gewesen, sofern nur durch Bücher der Nachweis strittigerForderungen zu erbringen war. Die Stelle zeigt, daß schon 1428im venezianischen Kreta den Büchern Beweiskraft zukam, alsoschon dort derselbe indirekte Zwang, Bücher zu führen, geübtwurde.