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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lujo Brentano

man denke an die vielfach fürstliche Stellung vielermittelalterlicher Kaufleute, namentlich in den italieni-schen Städterepubliken, um jedweden Handelsgewinneines venezianischen Nobile, eines Strozzi oder Medicials berechtigt erscheinen zu lassen. Sodann gestatteteThomas dem Verkäufer, mehr als die Beschaffungs-kosten zu nehmen, wenn die Ware, die er verkauft,für ihn mehr wert ist, als diesen entspricht, da erohne solche Mehrforderung Schaden erleiden würde,den ihm niemand zumuten könne. Damit hielten diesubjektiven Preisbestimmungsgründe ihren Einzug, umbereits im folgenden Jahrhundert in Buridans Lehre,daß der Tauschwert der Güter durch das Maß, in demsie den jeweiligen Bedürfnissen des Einzelnen dienen,bestimmt werde, zu triumphieren. Und was hieß dies,dem Verkäufer mehr wert? Wenn die Ware seitihrer Beschaffung im Preise gestiegen war, war sieihm mehr wert, denn wenn er sie weggab, konnte ersie nur teurer wieder beschaffen; er konnte sie alsoohne Gewissensbisse teurer verkaufen. Die von Thomaszugelassene Ausnahme war also der Art, daß die Ent-wicklung dazu führen mußte, nahezu jedwedes Teurer-verkaufen als berechtigt anzuerkennen. Auf Grunddieses von Thomas eröffneten Auswegs wurde dannsogar das Zinsnehmen von Franciscus de Mayronis ,dem Schüler von Duns Scotus , für durch das Natur-recht gerechtfertigt erklärt. Der Kirche aber bot dieLehre vom damnum emergens die Möglichkeit, unterWahrung ihres prinzipiellen Standpunktes einen Kom-promiß mit dem Leben zu finden, der ihr Prinzip tat-sächlich auf hob. Das Verbot, für die Überlassungeiner Kapitalnutzung einen Entgelt zu fordern, wurdeprinzipiell aufrecht erhalten, ja sogar verschärft. Faßteman den Darlehensvertrag aber vorsichtig ab, so konnteman beliebig hohe Zinsen sich ausbedingen. So betrug,