Puritanismus und Kapitalismus
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während man das Zinsverbot formell aufrecht erhielt,der Zinsfuß tatsächlich 60 Prozent. Eben dies führtezur tatsächlichen Aufhebung des Zinsverbots und Er-setzung desselben durch ein Zinsmaximum — in Frank-reich durch eine königliche Verordnung von 25. März1332, welcher der Klerus zwar nicht zustimmte, aberauch nicht widersprach.
So nötigte überall, wie ich in meiner Rektorats-rede gesagt habe, „in dem Maße, in dem die Wirt-schaftsentwicklung forschritt, der Widerspruch zwischenvorgefaßten ethischen Urteilen und der natürlichenGrundlage der Gesellschaft zu Auskunftsmitteln, umdie ethische Lehre zu retten. Was sie charakterisiert,ist die prinzipielle Aufrechthaltung, ja in einzelnenFällen die Verschärfung des ethischen Urteils bei tat-sächlicher Preisgebung seiner Befolgung. Indes, esgab ein Gebiet, auf dem auch diese Auskunftsmittelversagten, das Gebiet des auswärtigen Handels. Hierwar von Anfang an das Streben, den größtmöglichenVorteil wahrzunehmen, maßgebend gewesen, und vonhier aus unterwarf sich das Streben nach dem größt-möglichen Gewinn in dem Maße, in dem die einzelnenWirtschaftszweige von dem Absatz nach außen ab-hängig wurden, alle Wirtschaftsgebiete. Und an ihmscheiterte auch die Lehre vom gerechten Preise in derAusbildung, die sie im späteren Mittelalter gefunden.Als Fremder war der auswärtige Kaufmann in dieheimische Standeshierarchie nicht eingegliedert. Waswar somit seine berechtigte Lebenshaltung, was seinihr gemäß berechtigter Gewinn und der diesem ent-sprechende gerechte Preis ? Nach den festen Regelnder Standesordnung konnte dies nicht festgesetzt werden.Hier kam dementsprechend das Streben nach dem größt-möglichen Gewinn, wie am frühesten, so auch am rück-sichtslosesten zur Herrschaft, und von hier aus nahm