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nach unbegrenztem Reichtum etwas Naturwidriges sei,und hatte den Reformatoren nur insofern einen Anteilan dessen Entfesselung zugeschrieben, als die Kritik,die nach ihren Lehren von jedem Einzelnen an denüberkommenen Lehren selbst auf dem heiligsten Ge-biete an der Hand der Bibel fortan geübt werdensollte, notwendig auf die Selbständigkeit des Einzelnenauf allen Gebieten zurückwirken und damit auch zurEmanzipation des natürlichen Gewinnstrebens vonallen überkommenen Hemmungen führen mußte. MaxWeber dagegen erachtet, ebenso wie Sombart , denkapitalistischen Geist, d. h. das Streben nach Geld-
aber scheut keine Zeit, kennt keine Schranken, weicht nicht derOrdnung der Nachfolge, sondern ahmt die Natur des Feuers nach:er ergreift alles, er verzehrt alles“ usw. Niemand, der dieselebenswahre Schilderung der unbegrenzten Erwerbsgier liest, wirdauf den Gedanken kommen, der beredte Kirchenvater habe in denmit unersättlicher Erwerbsgier Behafteten Menschen erblickt,welche erst künstlich zu diesem Streben diszipliniert wordenseien; er bekämpfte vielmehr in ihrer Erwerbsgier eine angeboreneLeidenschaft ihrer seit dem Siindenfalle sündhaften Natur. Wieallgemein aber diese Erwerbsgier verbreitet war, zeigt, daß Cyprian ,de Laps. IV, die Decianische Christenverfolgung als Strafe dafürhinstellt, daß „jeder sann auf Vermehrung des väterlichen Erb-guts und . . . von unersättlicher Erwerbsgier entflammt, sich aufdie Bereicherung seines Vermögens verlegte“. Nicht anders aberhaben Ambrosius, Augustinus , Alcuin gesprochen. Bei ihnen allengilt das Streben nach ungemessenem Gewinn und das Billig-kaufenund Teuer-verkaufen als die Leidenschaft, die alle Menschen beseelt;der Verzicht auf das, was das zum Leben Notwendige übersteigt,ist immer nur Sache philosophisch gestimmter oder derjenigengewesen, die durch ihren Stand genötigt wurden, sich mit der„Nahrung“ zu begnügen. Ebendeshalb ja die Mahnung des Paulusin seinem Brief an Timotheus I 6 und 8 als allgemein gültigesGebot. Insbesondere aber waren im Mittelalter die Bewohner deritalienischen Seestädte als auri cupidine caeci bekannt (siehe obenS. 44 Anm.) und die Venezianer als gens pecuniae maxime cupida(siehe oben S. 72 Anm. 1).