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Wären nicht unglückliche Störungen dazwischengekommen, so würden die Menschen noch heute nachdiesem natürlichen Rechte leben, und gemäß der Naturleben bleibt das Ziel, nach dem die Besten zu strebenhaben. Denn gemäß der Natur leben heißt soviel alssich über die unordentlichen Gewohnheiten und grobenGenüsse des Gemeinen zu den höheren Gesetzen desHandelns erheben, denen zu genügen nur durch Selbst-beherrschung und Selbstverleugnung möglich ist; esheißt soviel wie vernünftig leben, in Übereinstimmungmit der allgemeinen Weltordnung leben — es ist miteinem Worte die Tugend.
Infolge von Verderbnis ist das positive Gesetz not-wendig geworden. Ihm gegenüber behält aber dasNaturrecht absolute Gültigkeit. Soweit Naturrechtund positives Recht einander widerstreiten, entbehrtdas letztere alle verbindliche Kraft.
So ist das Leben gemäß der Natur die Summeder Lehren der stoischen Philosophie. Diese Anschauungerlangte einen maßgebenden Einfluß auf die römischeJurisprudenz. Gegen Ende der Republik fand sie inCicero ihren weittönenden Verbreiter. Unter demKaiserreich eroberte sie die oberen Klassen von Rom.Auf das römische Recht erlangte sie Einfluß, indemdas Naturrecht, das die Stoiker lehrten, mit dem jusgentium der römischen Juristen verquickt wurde.
Auch die römischen Juristen hatten nämlich einRecht, von dem sie lehrten, daß es gegolten habe, bevordie nur für Römer gültigen Vorschriften des jus civileerlassen waren. Dies war das jus gentium. Es warursprünglich aus den Gebräuchen der nichtrömischenVölkerschaften abstrahiert und in Streitigkeiten derFremden untereinander und der Fremden mit Römernzur Anwendung gekommen. Je mehr aber der Handelund mit ihm der bewegliche Besitz bei den Römern