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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Puritanismus und Kapitalismus

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zur Entwicklung gelangt waren, hatte dieses derenBedürfnissen mehr angepaßte jus gentium auch dasden Bedürfnissen eines agrarischen Gemeinwesens ent-sprechende jus civile der Römer verdrängt. Nun kamdie Bekanntschaft mit dem Rechte, von dem die griechi-schen Philosophen gelehrt hatten, daß es die Menschenim Naturzustand beherrscht habe, und die römischenJuristen, die sich für dasselbe begeisterten, identifiziertenes mit ihrem jus gentium. In dem Vordringen desletzteren sahen sie eine Restauration des Naturrechts.In diesem sahen sie ein Recht, das bestimmt war, daspositive römische Recht mehr und mehr zu durchdringen,ohne es, bevor es abgeschafft war, zu ersetzen. InItalien, Frankreich und Spanien war die Geltung desrömischen Rechts auch durch die Völkerwanderungnicht völlig beseitigt worden, und insbesondere galt esals persönliches Recht in den Städten und auch in derKirche. Seit dem 12. Jahrhundert, also zur Zeit desim Gefolge der Kreuzzüge in Italien besonders auf-blühenden Handels, war hier das römische Rechtsstudiumzu besonderer Blüte gelangt. In Deutschland undFrankreich war die Rezeption des römischen Rechtsals gemeines Recht am Ausgang des Mittelalters voll-endet, getragen durch die Bedürfnisse des beweglichenBesitzes in den Städten. Und überall, wo das römischeRecht zur Geltung gelangte, gelangte auch die Auf-fassung der Stoa vom Wirtschaftsleben im praktischenLeben zur Geltung.

Ihr Ideal war, wie eben dargelegt, das Lebengemäß der Natur 1 ). Sie hatte das Streben nach Reich-tum als weise gebilligt, denn der Reichtum sei derArmut vorzuziehen, da er ein tugendhaftes Leben er-

*) Ich entnehme diesen Absatz wörtlich meiner Rektorats-rede vom 23. November 1901. Siehe oben S. 40.